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Keine pauschale Bearbeitungsgebühr für Strafzettel im Ausland

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Eine deutsche Autovermietung darf ihrer Kundschaft keine Gebühr für die Bearbeitung von Strafzetteln in Rechnung stellen. In einem konkreten Fall verlangte ein Mietwagenunternehmen für Parkvergehen mit einem Mietwagen in Spanien laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschal 40 Euro als Bearbeitungsgebühr. Doch die Experten der ARAG Versicherung in Düsseldorf weisen darauf hin, dass deutsches Recht auch für Buchungen eines Fahrzeugs im Ausland gilt, die über die deutsche Internetseite getätigt wurden. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen sind daher unwirksam, solange sie dem Kunden keine Möglichkeit geben, nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist (Landgericht Frankfurt am Main, Az.: 2-24 O 53/23).
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay

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