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Keine Corona-Einreisebeschränkungen für Messeteilnehmer

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Seit dem 11. Juni 2022 gelten keine coronabedingten Einreisebeschränkungen nach Deutschland mehr, berichtet der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises, Testnachweises oder der Messeteilnehmereigenschaft mehr erforderlich.

In der Volksrepublik China ansässige Personen benötigen jedoch auch weiterhin einen wichtigen Grund zur Einreise nach Deutschland (Gegenseitigkeitsvorbehalt), so dass Messeteilnehmer hier nach wie vor ihre Aussteller- bzw. Besuchereigenschaft nachweisen müssen.

Coronabedingte Einreisebeschränkungen sind nun nur noch für Einreisen aus Virusvariantengebiete vorgesehen. Derzeit ist jedoch kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.

Geschäftsvisa sind nach wie vor notwendig
Geschäftsreisende aus visumpflichtigen Ländern, die nach Deutschland einreisen, um eine Messe zu besuchen oder auf einer Messe auszustellen, benötigen nach wie vor ein Geschäftsreisevisum. Dabei sind Mitarbeiter von ausstellenden Unternehmen von der Visumgebühr befreit.
Weitere Informationen zum Thema Messevisa

Quelle: AUMA – Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.