Die bloße Umleitung eines Fluges zu einem nahe gelegenen Flughafen (im verhandelten Fall: Berlin Schönefeld statt Berlin Tegel) begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung, berichtet die ARAG Versicherung. Dies hat am 22. April 2021 der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Fluggesellschaft müsse dem Fluggast aber die Übernahme der Kosten für die Weiterbeförderung zum ursprünglichen Zielflughafen oder gegebenenfalls zu einem sonstigen nahe gelegenen, mit ihm vereinbarten Zielort, von sich aus anbieten (Az.: C-826/19).
Die Urteilbegründung gibt es hier.
Quelle: ARAG Versicherung
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