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Kein Wirtschaftswachstum ohne Geschäftsreisen

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Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) sieht in einem schnellen und sicheren Neustart der Geschäftsreiseaktivitäten deutscher Unternehmen eine wichtige Voraussetzung für ein Wirtschaftswachstum nach der Corona-Krise. Entscheidend ist, dass sowohl Firmen mit Geschäftsreisenden als auch Anbieter und Dienstleister aus der Geschäftsreisebranche Planungssicherheit bekommen. Laut aktuellen Ergebnissen der VDR-Barometerumfragen haben derzeit nur noch knapp fünf Prozent der befragten VDR-Mitgliedsunternehmen Geschäftsreisen ausnahmslos verboten. Rund 83 Prozent der Firmen erlauben wieder Geschäftsreisen in begründeten Ausnahmefällen.
Um der deutschen Wirtschaft die Rückkehr zu einer neuen Normalität ihrer Geschäftsreiseaktivitäten zu erleichtern, bedarf es laut VDR-Hauptgeschäftsführer Hans-Ingo Biehl klarer Regeln und Fristen seitens der staatlichen Institutionen. „Wir müssen davon ausgehen, dass die Corona-Pandemie Anzahl und Struktur der Geschäftsreisen verändern wird. Für eine der größten Volkswirtschaften weltweit und eine starke Exportnation bleiben Geschäftsreisen aber ein notwendiges Erfolgsinstrument. Ein dauerhaftes ‚Fahren auf Sicht‘ ist kontraproduktiv für ein schnelles Wiederhochfahren der Wirtschaft. Wir benötigen einen politischen Masterplan, der den Bedürfnissen der Unternehmen gerecht wird und haben unsere Anforderungen an ein übergreifendes Konzept bereits adressiert“, sagte Biehl in Frankfurt.
Dazu hat die VDR-Taskforce „Restart Business Travel“ ein Positionspapier veröffentlicht, das unter anderem folgende Eckpunkte beinhaltet:
– Einheitliches Vorgehen auf Bundes- und EU-Ebene
Regional unterschiedliche Vorschriften für Hygiene, Öffnungen, Ein- und Ausreise sind für Unternehmen und Dienstleister nicht umsetzbar. Das Gleiche gilt für die EU, die das wichtigste Zielgebiet internationaler Geschäftsreisen ist.
– Bündelung von Vorschriften, Empfehlungen und Informationen
Unternehmen und Dienstleister müssen und wollen den staatlichen Vorschriften entsprechen und den Empfehlungen folgen. Eine Recherche der jeweils aktuellen Vorschriften und Empfehlungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene ist zurzeit eine unübersichtliche Großaufgabe mit vielen unterschiedlichen Quellen.
– Öffnung der Grenzen mit klarem Aus- und Einreise-Regime
Jede achte Geschäftsreise führt ins Ausland, meistens in Länder der EU und der angeschlossenen Wirtschaftsräume. Hier finden sich Deutschlands wichtigste Handelspartner. Ein Hochfahren der Wirtschaftstätigkeit verlangt klare Regeln für Aus- und Einreise, die ebenso zentral kommuniziert werden müssen. Solange Quarantänepflichten und Reisewarnungen bestehen, werden Geschäftsreisen im Wesentlichen unterbleiben.
– Öffentliche Informationen über die spezifische Umsetzung der Hygienevorgaben
Dienstleister in der Geschäftsreisebranche und Unternehmen mit Geschäftsreisenden haben Hygienevorschriften und Fürsorgepflichten, denen sie für ihre Mitarbeiter nachkommen müssen. Innerhalb dieses vorgegebenen Rahmens gibt es dringenden Informationsbedarf, wie Reisen konkret durchgeführt werden können. Dienstleister und Mobilitätsanbieter sind aufgefordert, ihre jeweiligen – idealerweise branchenweit einheitlichen – Maßnahmen und Regeln an ihre Geschäftskunden zu kommunizieren.
– Informationen über staatliche Vorschriften im Ausland, zur Ein-/Ausreise und zu Hygienepflichten vor Ort
Vor der Corona-Pandemie wussten viele Reisende – speziell Vielreisende – ganz genau, welche Visum- und Meldepflichten sie bei ihren internationalen Reisen beachten mussten. Dieses Wissen muss neu aufgebaut werden. Reisebüros und Visa-Dienstleister müssen verstärkt aktuelle Informationen zur Verfügung stellen.
„Die zukünftigen Maßnahmen staatlicher Institutionen sind mitentscheidend dafür, ob ein ‚Kickstart‘ der deutschen Wirtschaft auch bei den Geschäftsreiseaktivitäten gelingen kann. Reisende und Travel Manager brauchen verlässliche Informationen und klare Leitlinien, um eine effiziente Reiseorganisation, unternehmerische Fürsorgepflichten und geltende Vorschriften miteinander vereinbaren zu können“, so Biehl.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)