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Impat-Management: Was beim Einsatz ausländischer Mitarbeiter beachtet werden muss

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„Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland – Impatriates erfolgreich absichern und integrieren“ lautet der Titel des Fachseminars, das am 18. März zum zweiten Mal in Folge bei der BDAE GRUPPE unter Leitung von Omer Dotou stattfinden wird.
Ziel dieser eintägigen Veranstaltung ist es, Fach- und Führungskräften international tätiger Unternehmen sowie Global Mobility Managern die Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Impatriate-Management aufzuzeigen.
Verschiedene Rechtsgebiete miteinander verzahnen
Immer häufiger kommt es zum grenzübergreifenden Einsatz von Mitarbeitern. Die Gründe hierfür sind vielfältig und reichen von der Mitarbeiterentwicklung über Projektarbeiten bis hin zum Entgegenwirken des Fachkräftemangels. In diesem Zuge gewinnt der Einsatz von Mitarbeitern ausländischer Tochtergesellschaften bei der Muttergesellschaft (beziehungsweise umgekehrt) immer mehr an Bedeutung. Dies stellt die Unternehmen vor neue Hürden, denen sich insbesondere die Personalabteilungen stellen müssen.
Das Feld, auf dem sich die Verantwortlichen bewegen, ist sehr komplex, denn es greifen verschiedene Rechtsgebiete eng ineinander: Aufenthaltsrecht, Zuwanderungsrecht, Steuerrecht sowie Sozialversicherungsrecht. Es ist nicht nur erforderlich, die jeweilige Gesetzgebung zu kennen und anzuwenden, sondern sie auch miteinander zu verzahnen.
Haftungsrisiken minimieren
Beim Einsatz ausländischer Mitarbeiter in Deutschland bestehen immer wieder Unklarheiten hinsichtlich der korrekten Abwicklung. Welche sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben sind bei der Eingliederung des Impats zu beachten? Wann unterliegt der neue Mit-arbeiter der Sozialversicherungspflicht in Deutschland? Welchen Aufenthaltstitel beziehungsweise welche Visakategorie benötigt der ausländische Mitarbeiter? Wann ist eine vermutliche Dienstreise eine Erwerbstätigkeit und erfordert ein gültiges Arbeitsvisum? Ist der neue Mitarbeiter in Deutschland einkommensteuerpflichtig? Liegt ein Doppelbesteuerungsabkommen vor?
Diese und weitere Fragen will die BDAE GRUPPE gemeinsam mit Experten aus den Bereichen Zuwanderungs-, Sozialversicherungs-, internationales Steuerrecht und Relocation klären. Ziel ist es, den Teilnehmern ausreichend Fakten an die Hand zu geben, um Haftungsrisiken und Entsendeabbrüche zu vermeiden.
Während des Seminars erhalten die Teilnehmer
– einen ganzheitlichen Überblick über das Thema Impatriate-Management in Deutschland und
– hilfreiche Tipps zur bestmöglichen Absicherung ausländischer Mitarbeiter.
Daneben werden unzählige Praxisbeispiele und ein Erfahrungsaustausch mit Kollegen geboten.
Details zur Veranstaltung (Anmeldeunterlagen und Seminarprogramm) finden Interessierte unter: https://www.bdae.com/de/auslandsberatung/seminar_einsatz_auslaendischer_mitarbeiter.htm
Weiterführende Informationen:
Veranstaltungsort: BDAE GRUPPE, Kühnehöfe 3, 22761 Hamburg
Teilnahmegebühr: 990 Euro zzgl. MwSt. (inkl. Verpflegung)
Termin: 18. März 2015, 9.30 Uhr bis 17.30 Uhr
Kontakt: Frau S. Zivkovic
szivkovic@bdae.com
Telefon +49-40-30 68 74-39