Die Innenstadtbereiche vieler Städte in Italien dürfen nicht oder nur eingeschränkt befahren werden. In diese als „Zone a Traffico Limitato (ZTL)“ ausgewiesenen, verkehrsbeschränkten Bereiche dürfen in der Regel nur Anlieger, Busse oder Taxis einfahren, erklärt der ADAC. Für jede unberechtigte Einfahrt, die meist mittels Videoüberwachung festgestellt wird, ist ein Bußgeld in Höhe von mindestens 80 Euro fällig.
Mit Verfahrensgebühren kommen dabei schnell 100 bis 120 Euro zusammen. Wird das Bußgeld innerhalb von fünf Tagen gezahlt, gibt es eine Ermäßigung von 30 Prozent.
Schilder am Beginn der ZTL weisen auf die jeweils geltenden Beschränkungen hin. Wer ein Hotel innerhalb der ZTL gebucht hat, sollte sich bei diesem vorab über die Anfahrtsmöglichkeiten informieren. Zumeist kann über das Hotel eine Zufahrtsberechtigung beantragt werden.
Die Bußgeldbescheide werden von den kommunalen Polizeibehörden oder vom Inkassounternehmen EMO/NiviCredit aus Florenz ausgestellt, das hierfür eine entsprechende gesetzliche Befugnis hat. Bei Ignorieren der Zahlungsaufforderung verdoppelt sich das Bußgeld. Überdies kann es fünf Jahre lang in Italien und in Deutschland vollstreckt werden. Einen Widerspruch gegen das Bußgeld einzulegen ist unter anderem dann zu empfehlen, wenn zum „Tatzeitpunkt“ ein Hotelaufenthalt innerhalb der ZTL nachgewiesen werden kann.
Quelle: ADAC
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