Homeoffice auch im Ausland anbieten zu können – mit diesem Benefit heben sich Arbeitgeber auf dem Markt besonders von der Masse ab und können viele Arbeitskräfte für sich gewinnen. Schließlich bietet das Unternehmen so die Möglichkeit, den eigenen Alltag flexibler und individueller zu gestalten. Sollen Homeoffice, wie auch mobiles Arbeiten, auch im Ausland möglich sein, bedingt dies aber auch flexibleres Management. Das nötige Wissen für die Personalabteilung vermittelt eine aktuelle Fortbildung des BDAE – komplett online im Web-Browser:
Homeoffice und mobiles Arbeiten im Ausland (Online-Seminar)
Termin: Dienstag, 07. März 2023, 10 bis 15 Uhr (Pause zwischen 12 und 13 Uhr)
Kosten: 490,00 EUR pro Person, zzgl. USt.
Veranstalter: BDAE Consult
Anmeldung: per E-Mail ( consult@bdae.com) oder Telefon (+49-40-30 68 74-73)
Ob der vielen Möglichkeiten, wie Angestellte ihren Arbeitsalltag gestalten, ist der Überblick über die rechtlichen und bürokratischen Hürden für das Personalmanagement eher größer als geringer geworden.
Doch die Arbeit lohnt sich. Denn wer als Arbeitgeber dieses Thema durchschaut, hat heutzutage immense Vorteile im Wettbewerb um die besten Talente und Fachkräfte. Und diejenigen Talente, die bereits im eigenen Unternehmen angestellt sind, lassen sich durch ein attraktives Angebot von Homeoffice im Ausland mitunter länger halten.
„Herausfordernd für die Unternehmen ist allerdings die große Masse derjenigen, die seit der Pandemie von zu Hause aus arbeiten und daher Workation im Anschluss an den regulären Urlaub im Ausland für sich nutzen möchten“, unterstreicht Omer Dotou, Leiter der Unternehmensberatung BDAE Consult. „Der Arbeitgeber gerät in Zugzwang und versucht in kürzester Zeit den Mitarbeiterwünschen gerecht zu werden. Die rechtlichen Hürden werden dabei völlig unterschätzt“, erläutert Dotou.
Wie in den meisten Sachverhalten bei Beschäftigung im Ausland, arbeitet der Mitarbeiter im Geltungsbereich des jeweiligen Tätigkeitsstaates. Das bringt gewisse Änderungen, aber vor allem auch Arbeitgeberpflichten mit sich. Die Anforderungen können je nach Tätigkeitsstaat dabei auch noch unterschiedlich ausfallen. Auch Auslandsexpertin des BDAE Lea Fiebelkorn weist in einem Video auf die Komplexität der Materie hin:
Die arbeitsvertragliche Gestaltung dieser Sachverhalte und die Auswirkungen auf Steuer- und Sozialabgaben sind komplex und sollten geprüft werden, bevor die Zusicherung gegenüber den Mitarbeitern erfolgt. Aus diesem Grund bietet die Unternehmensberatung BDAE Consult seit Jahren eine Online-Fortbildung für Personalmanager sowie Arbeitgeber an. Das nächste Seminar findet im März 2023 statt. Folgende Themen stehen auf der Tagesordnung:
– Homeoffice vs. mobiler Arbeitsplatz: Wo liegt der Unterschied?
– (Arbeits-)Vertragliche Gestaltung des geplanten Vorhabens:
– Auswirkungen des Nachweisgesetzes
– Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen aufgrund der (kurzfristigen) Verlegung des Arbeitsortes ins Ausland
– Umsetzung der Steuer- und Sozialabgaben für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und Beitrags- und Steuerpflicht des Mitarbeiters im Ausland
– Mögliche Arbeitgeberpflichten im Ausland
– Berücksichtigung regelmäßiger Arbeitstätigkeiten im Inland: Was ist zu tun?
Zur Anmeldung genügt eine kurze Mail an consult@bdae.com oder ein Anruf unter +49-40-30 68 74-73. Das Online-Seminar läuft im Browser (auch auf dem Mobiltelefon). Die Installation einer zusätzlichen Software ist nicht notwendig.
Quelle: BDAE