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Homeoffice im Ausland rechtssicher gestalten

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Der Wunsch nach Homeoffice macht auch vor Grenzen keinen Halt. Und tatsächlich wollen viele Unternehmen es ihren Arbeitnehmern ermöglichen, auch außerhalb von Deutschland zu Hause zu arbeiten. Doch häufig unterschätzen Arbeitgeber hierbei die rechtlichen Hürden wie auch Auswirkungen. Was länderspezifisch zu beachten ist, erfahren Personalverantwortliche und Travel-Manager im Online-Seminar der BDAE Consult am 12. November 2020. Die Teilnehmer können via Video-Feed nachverfolgen, welche rechtskonformen Lösungsansätze es für Homeoffice-Tätigkeiten im Ausland gibt.
Längst haben Unternehmen die Wichtigkeit von Remote Work, Agilität und Homeoffice für die Gewinnung von Talenten und Fachkräften identifiziert. Oft kommt es auch vor, dass Arbeitnehmer im Ausland ihren Partner kennenlernen oder Familie im Ausland haben und gerne in deren Nähe arbeiten möchten.
Viele Arbeitgeber möchten ihren Mitarbeitern das Homeoffice im Ausland ermöglichen. Denn: Technisch ist dies möglich und viele Tätigkeiten erfordern keine ausschließliche Anwesenheit am Firmenstandort. So erging es auch einer 29-jährigen Analystin, die der Liebe wegen zu ihrem Partner nach Großbritannien ziehen wollte, aber weiterhin für ihr Unternehmen in Deutschland tätig blieb. Da sie einen Großteil ihrer Arbeitszeit ohnehin im Homeoffice ausübte, sprach aus Sicht ihres Arbeitgebers, einem IT-Unternehmen, nichts dagegen, ihre Arbeit auch im Ausland auszuüben.
Nachdem die Analystin bereits ein paar Monate in England wohnte und für ihr Unternehmen tätig war, erhielten sie und ihr Arbeitgeber ein Schreiben vom britischen Finanz- und Zollamt HMRC (in Großbritannien ist das Sozialversicherungssystem steuerfinanziert) mit der Aufforderung, den arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Status der Arbeitnehmerin zu klären und den gesetzlichen Anforderungen des Landes umgehend nachzukommen, andernfalls drohe neben Strafzahlungen auch ein Geschäftsausübungsverbot. Zudem sei der Geschäftsführer des Unternehmens persönlich haftbar mit der strafrechtlichen Konsequenz des Freiheitsentzugs.
Fälle wie diesen erörtern die Unternehmensberater der BDAE Consult im Online-Seminar am 12. November 2020.
Nicht selten unterschätzen Unternehmen allerdings planerische Hürden. Wie in den meisten Sachverhalten bei Beschäftigung im Ausland arbeiten Mitarbeiter im Geltungsbereich des jeweiligen Tätigkeitsstaates. Das bringt vor allem neue Arbeitgeberpflichten mit sich. Die Anforderungen können je nach Tätigkeitsstaat variieren.
Vor allem haben Homeoffice-Tätigkeiten im Ausland erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung des Arbeitsvertrages sowie auf Steuer- und Sozialabgaben. Eine intensive Prüfung ist Pflicht, bevor Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusichern, im Ausland von zu Hause aus arbeiten zu können.
Ein detaillierter Einblick über den Aufwand und eine Darstellung bestehender Risiken ist für Personalverantwortliche unabdingbar, und jede Homeoffice-Situation muss individuell betrachtet werden. Wie das funktioniert, erfahren Personalverantwortliche online – im Seminar der BDAE Consult.
Die Themen im Überblick
– Homeoffice versus mobiler Arbeitsplatz: Wo liegt der Unterschied?
– (Arbeits-)Vertragliche Gestaltung Auftragsverhältnis- versus Arbeitsverhältnis
– Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen
– Umsetzung der Steuer- und Sozialabgaben für Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und Beitrags- und Steuerpflicht des Mitarbeiters im Ausland
– Mögliche Arbeitgeberpflichten im Ausland
– Berücksichtigung regelmäßiger Arbeitstätigkeiten im Inland
Weitere Infos: entsendeberatung.bdae.com
Quelle: BDAE