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Hohes Verbraucherschutzniveau bei Fluggastrechten muss erhalten bleiben

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Der ADAC appelliert an die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für die Beibehaltung des bestehenden Verbraucherschutzniveaus im Bereich der Fluggastrechte einzusetzen – so wie es bereits im Koalitionsvertrag der Bundesregierung formuliert wurde.
Es muss gewährleistetet sein, dass dem Verbraucher weiterhin finanzielle Entschädigungen ab einer Verspätung von drei Stunden zustehen und er im Verspätungsfall ausreichend informiert wird.
Hintergrund: Viele Zahlungen, die Flugreisenden heute bei Verspätungen oder Annullierungen zustehen, könnten bald der Vergangenheit angehören. Am 10. Juni 2015 stehen im EU-Verkehrsministerrat die Fluggastrechte auf der Tagesordnung. Wenn die geplante Neuregelung verabschiedet wird, verlieren Verbraucher einen Großteil der heute bestehenden Ansprüche. Deutschlands Stimme im Ministerrat kann helfen, dies zu verhindern.
Bisher müssen Airlines ab einer dreistündigen Verspätung Ausgleichszahlungen leisten. Die Neuregelung sieht vor, dass erst ab fünf, neun oder zwölf Stunden gezahlt werden muss – je nach Länge der Flugstrecke. Bei „unerwarteten Flugsicherheitsmängeln“ können sich die Fluggesellschaften sogar komplett von ihrer Zahlungspflicht befreien, vor allem bei vielen technischen Defekten. Diese gelten derzeit für die Airlines nicht als Entlastungsgrund.