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Geschäftsreisen nach England

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Auf den buchstäblich letzten Drücker ist es nun doch noch zu einem Abkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union gekommen. Der Brexit steht also, schreibt die ARAG Versicherung und gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft treten.
Einreise ins Vereinigte Königreich
Bürger aus der Europäischen Union (EU), Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz, die trotz bestehender Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ins Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland (kurz Vereinigtes Königreich, engl.: United Kingdom, UK) reisen wollen oder müssen, können auch nach dem 1. Januar 2021 für kurze Reisen und Ausflüge visumsfrei einreisen.
Leben und arbeiten in UK
Wer künftig in England arbeiten und leben will, muss ein Arbeitsvisum beantragen. Dazu führt das Vereinigte Königreich ab Januar ein Punkte-basiertes System für Einwanderer und Fachkräfte ein. Dabei muss der Bewerber nachweisen, dass er ein Stellenangebot von einem zugelassenen Sponsor erhalten hat, das mit einer Besoldung in Höhe des jährlichen Mindestgehaltes (26.500 Pfund Sterling; umgerechnet knapp 30.000 Euro) oder des für die Tätigkeit üblichen Entgelts einhergeht. Auch ist ein Nachweis über ausreichende Englischkenntnisse (Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen) erforderlich. Die Beantragung der britischen Staatsangehörigkeit bleibt nach wie vor gleich: Wer schon länger als fünf Jahre auf der Insel gelebt hat, der englischen Sprache mächtig ist und sich nichts hat zuschulden kommen lassen, darf auch weiterhin die britische Staatsangehörigkeit beantragen. Er ist dann jedoch kein EU-Bürger mehr.
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay