Während sich Geschäftsreisen innerhalb Europas seit dem Schengener Abkommen in Bezug auf komplizierte Anträge und Visa schon seit geraumer Zeit kaum von innerdeutschen Geschäftsreisen unterscheiden, verhält es sich bei Geschäftsreisen in die USA bekanntermaßen etwas anders.
Bei Reisen in die USA gibt es einige Dinge zu beachten, um die Reise nicht unnötig zu verkomplizieren. Wie jede andere Reise sollte auch eine Geschäftsreise in die USA gründlich geplant werden, die besonderen Sicherheitsbestimmungen der USA erfordern ein wenig Zeit Geduld. Die Einreise in die USA, die früher lediglich mit dem Reisepass erfolgen konnte, hat sich nach dem 11.09.2001 erheblich verkompliziert, Geschäftsreisende können jedoch relativ unkompliziert für bis zu 90 Tage im Land der unbegrenzten Freiheit verweilen.
„Visa Waiver Program“
Deutsche Geschäftsreisende benötigen prinzipiell kein Visum, sie können im Rahmen des „Visa Waiver Program“ in die USA einreisen. Es ist auch für Touristen erhältlich und an folgende Bedingungen geknüpft:
Geschäftsreisende können sich bis zu 90 Tage in den USA aufzuhalten oder das Land zur Durchreise nutzen.
Man muss ein gültiges Rückflug- oder Weiterflugticket vorweisen können.
Man muss im Besitz eines Reisepasses sein, der mindestens für die Dauer des Aufenthalts gültig ist.
Wenn diese Kriterien erfüllt sind, ist es nicht notwendig ein Visum zu beantragen, es reicht den sogenannten ESTA-Antrag auszufüllen und sich spätestens drei Tage vor Abreise online zu registrieren, um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.
Was ist ESTA?
ESTA ist die Abkürzung für „Elctronic System for Travel Authorization“. Jede Person, welche am Visa Waiver Program teilnimmt, muss sich also elektronisch registrieren, und zwar VOR der Einreise. Pro ESTA-Antrag fällt zudem eine Bearbeitungsgebühr von 14 US-Dollar an, dieser Betrag muss und kann ausschließlich online mittels Kreditkarte bezahlt werden. Bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt sollte der Antrag ausgefüllt werden, um eine ordnungsgemäße Einreise zu garantieren, andernfalls kann es zu Verzögerungen kommen und die Einreise wird im schlimmsten Fall nicht genehmigt so dass man unverrichteter Arbeit wieder zurückreisen muss. Es lohnt sich also den Antrag zu einem möglichst frühen Termin zu beantragen, wenn die Erlaubnis einmal erteilt wurde, ist die ESTA-Genehmigung 2 Jahre lang gültig. Wer allerdings länger als 90 Tage in den USA verbleiben möchte, kommt nicht um die Beantragung eines B1-Visums umher. Hier geht es zu weiteren Informationen zum ESTA-Antrag. Auf dem Portal findet man umfangreiche Infos zu den verschiedenen Regeln und Gegebenheiten bei einer USA-Einreise.
Was gibt es sonst noch zu berücksichtigen?
Wer sich also an die Fristen und Auflagen hält, wird keine Probleme haben bei einer Geschäftsreise in die USA. Es ist jedoch ratsam, sich im Vorhinein über etwaige spezifische Dinge im jeweiligen Bundesstaat zu informieren, um wirklich keinerlei Risiko bei der Geschäftsreise einzugehen. Besonders wichtig ist auch noch ein entsprechender Versicherungsschutz, da der deutsche Versicherungsschutz in den USA grundsätzlich erst einmal nicht gilt. Arbeitgeber sind ihren Arbeitnehmern jedoch in der Fürsorgepflicht und müssen sich um entsprechenden Versicherungsschutz ihrer Mitarbeiter bei Dienst- und Geschäftsreisen kümmern. Hier sollte man sich frühzeitig mit dem Vorgesetzten auseinandersetzen.
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