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Gericht untersagt den Streik der Flugbegleiter in Düsseldorf

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– UPDATE –
Das Arbeitsgericht in Düsseldorf hat am Mittwoch den erneuten Antrag auf eine einstweilige Verfügung durch die Lufthansa abgewiesen. Eine Rechtswidrigkeit des Streiks liegt nicht vor. Damit ist der erneute Versuch der Lufthansa die Streiks in Düsseldorf durch eine Klage zu stoppen gescheitert.
– UPDATE –
Das Arbeitsgericht in Darmstadt hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung abgelehnt. Nachdem der Streik in Düsseldorf nur für Dienstag als rechtswidrig erklärt wurde, wird am Mittwoch wieder an allen drei Standorten gestreikt. Für den Nachmittag steht eine weitere Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf an.
– UPDATE –
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts in Düsseldorf fordert UFO am Abend die Flugbegleiter in Düsseldorf auf, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Der Streik in Düsseldorf wird ausgesetzt.
Das Arbeitsgericht in Düsseldorf hat am späten Dienstagnachmittag den Streik der Flugbegleiter der Lufthansa am Dienstag für den Standort Düsseldorf untersagt.
Das Gericht hält die Streikmaßnahmen in Düsseldorf für rechtswidrig.
Über die Standorte Frankfurt und München entscheidet (am Dienstag) um 20:00 Uhr das Arbeitsgericht in Darmstadt.
Der Vorsitzende der UFO, Nicoley Baublies, wird sich um 18:30 in einem Statement unter anderem zur Entscheidung des Gerichts in Düsseldorf äußern.