Kann man eine Dienstreise mit dem Besuch eines (privaten) Europameisterschaftsspiels verbinden?, fragt sich der Reisekosten-Blog und zeigt zwei Beispiele auf.
Bei einer untergeordneten privaten Mitveranlassung (< 10 %) sind die Aufwendungen in vollem Umfang als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Und wann geht man noch von einer untergeordneten privaten Mitveranlassung der Kosten für die Hin- und Rückreise aus?
Davon ist auch dann auszugehen, wenn der Reise ein eindeutig unmittelbarer betrieblicher/beruflicher Anlass zugrunde liegt, den der Steuerpflichtige mit einem vorangehenden oder nachfolgenden Privataufenthalt verbindet.
Beispiel 1:
Ein Arbeitnehmer wird für seinen Arbeitgeber Montag bis Freitag in Paris auswärts tätig. Da die deutsche Nationalmannschaft zufällig am Samstag in Paris ein Spiel hat und der Arbeitnehmer sich dies gerne anschauen möchte, verlängert er seinen Aufenthalt bis Sonntag.
Die Kosten ab Beendigung der Auswärtstätigkeit sind dem privaten Bereich des Arbeitnehmers zuzuordnen. Die Fahrtkosten für die Rückreise nach diesem privaten Paris-Aufenthalt sind jedoch beruflich veranlasst, da diese Fahrtkosten sowieso angefallen wären (nämlich am Freitag statt am Sonntag).
Sollte sich der Preis für die Rückreise aufgrund der Verlängerung erhöhen, wäre der Differenzbetrag als geldwerter Vorteil zu behandeln.
Vorsicht bei Privatvergnügen vor und nach der Auswärtstätigkeit
Beispiel 2:
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