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Förderung von E-Mobilität bei Dienstfahrzeugen für den VDR unzureichend

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Für den Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) sind die im Jahressteuergesetz 2019 vorgesehenen steuerlichen Maßnahmen zur Förderung von E-Mobilität bei Dienstfahrzeugen grundsätzlich begrüßenswert, aber bislang unzureichend. Der Geschäftsreiseverband sieht weiteren Handlungsbedarf, um auch die Attraktivität der Bahn als umweltfreundliches Verkehrsmittel für Geschäftsreisende weiter zu erhöhen. Außerdem bemängelt der VDR das fehlende Verwertungskonzept für Batterien.
„Der VDR setzt sich bereits seit längerem dafür ein, nachhaltige Mobilitätskonzepte zu fördern. Daher begrüßen wir, dass das neue Jahressteuergesetz zusätzliche neue Anreize für Dienstwagennutzer und Berufspendler schafft. Damit geht die Bundesregierung grundsätzlich den richtigen Weg, hat aber aus unserer Sicht auch die erste Chance vertan, die Steuerbefreiung der privaten Nutzung von dienstlichen Bahn Cards 100 in das Gesetz mit aufzunehmen“, sagte VDR-Präsident Christoph Carnier.
Für Carnier ist das Gesetz auch aus einem weiteren Grund noch nicht ausgereift: „Der Gesamtprozess von Herstellung, Betrieb und Entsorgung der für Elektrofahrzeuge benötigten Batterien und seiner ökonomischen und ökologischen Auswirkungen wird nicht berücksichtigt. Viele Unternehmen stellen die Wirtschaftlichkeit von Elektro- und auch Hybridfahrzeugen daher noch immer infrage“. Eine ganzheitliche Betrachtung nachhaltiger geschäftlicher Mobilität müsse daher auf eine für Unternehmen und deren Reisende sinnvolle Weise auch die Bahn mit einbeziehen.
„Wir plädieren weiter für die Steuerbefreiung der privaten Nutzung von dienstlichen Bahn Cards 100 und hoffen, dass diese Forderung berücksichtigt wird. Wir sind überzeugt, dass damit mehr Unternehmen die Bahn Card 100 ihren Mitarbeitern im Rahmen alternativer Mobilitätskonzepte zur Verfügung stellen werden und mehr Geschäftsreisende auf die Schiene umsteigen“, so Carnier.
Das vom Bundeskabinett verabschiedete neue Jahressteuergesetz sieht unter anderem vor, für rein elektrische Lieferfahrzeuge eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung einzuführen – und zwar zusätzlich zur regulären Abschreibung. Die Regelung wird von 2020 bis Ende 2030 befristet. Bei der Dienstwagenbesteuerung wird die Bemessungsgrundlage für die private Nutzung eines betrieblichen Elektro- oder extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugs seit dem 1. Januar 2019 halbiert. Diese Maßnahme war zunächst bis Ende 2021 befristet und wird nun bis Ende 2030 verlängert.
Ein weiterer Baustein zur Förderung einer umweltverträglichen Mobilität sind Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und des Fahrrades. So wurden zu Jahresbeginn Jobtickets steuerfrei gestellt – allerdings unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Künftig kann die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 Prozent pauschal versteuert werden. Dafür entfällt die Anrechnung auf die Entfernungspauschale. Zudem ist seit 2019 die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads durch den Arbeitgeber steuerfrei. Die bis Ende 2021 befristete Steuerbefreiung gilt sowohl für Elektrofahrräder als auch für herkömmliche Fahrräder und wird bis Ende 2030 verlängert.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR)