Nach Information der ARAG Experten dürfen europäische Airlines auf ihren Internetseiten Flugpreise auch in anderen Währungen angeben als in Euro. In einem konkreten Fall hatte Germanwings auf seiner deutschen Internetseite die Kosten für einen Flug von London nach Stuttgart in Pfund Sterling angegeben. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine unlautere Praktik, da es sich ja um ein deutsches Luftfahrtunternehmen handelt.
Doch die Richter des Europäischen Gerichtshofes waren der Ansicht, dass es sogar die Vergleichbarkeit von Preisen erleichtert, wenn Airlines ihre Tarife in der Währung des Landes angeben, wo gestartet wird – und das war in diesem Fall England, wo mit Pfund Sterling bezahlt wird (EuGH, Az.: C-330/17).
Quelle: ARAG Versicherung
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