Passagiere können auch nach den neuen EU-Sicherheitsregelungen für das Handgepäck weiterhin in den Travel Value & Duty Free Shops des Flughafens einkaufen und Flüssigkeiten wie beispielsweise Parfum, Kosmetika oder Getränke erwerben. Ab dem 6. November gelten die neuen Vorschriften für das Handgepäck und für die Kontrollen der Passagiere. Sie regeln die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck neu und gelten für alle Flüge, die an Airports der Europäischen Union starten. „In den Check-in-Bereichen und vor den Sicherheitskontrollstellen informieren wir unsere Passagiere mehrsprachig mit Plakaten und Flyern über die neuen Sicherheitsbestimmungen der Europäischen Union“, so Heinz-Willi Verbocket, Leiter des Bereiches Operations am Düsseldorfer Airport.
Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck
In der Verordnung der Europäischen Kommission sind Beschränkungen für die Flüssigkeitsmengen festlegt, die Fluggäste im Handgepäck oder anderweitig durch die Sicherheitskontrollen mitnehmen dürfen. „Passagiere können im Handgepäck Flüssigkeiten in geringen Mengen mit durch die Kontrollstellen mitnehmen. Dazu gehören zum Beispiel Toilettenartikel und Parfüm“, so Michael Schuol, Leiter der Bundespolizei-Inspektion am Düsseldorfer Flughafen. Zu den Flüssigkeiten zählen darüber hinaus Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie zum Beispiel Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz. „Geringe Mengen heißt: in Behältern mit maximal 100 Millilitern Fassungsvermögen“, so Schuol. Die Fluggäste müssen diese Behälter in durchsichtigen Plastikbeuteln von nicht mehr als einem Liter Fassungsvermögen (zum Beispiel widerverschließbarer Gefrierbeutel mit integriertem Verschluss aus dem Supermarkt) bei der Sicherheitskontrolle separat vorzeigen. Pro Fluggast darf ein Plastikbeutel befördert werden. Schuol: „Wir empfehlen den Passagieren, alle Artikel, die Flüssigkeiten enthalten, direkt mit dem Großgepäck einzuchecken.“
„Bis sich diese Vorgehensweise etabliert hat, hält der Düsseldorfer Flughafen als Serviceleistung für die Passagiere kostenlos entsprechende Tüten in den Check-in-Bereichen bereit“, betont Heinz-Willi Verbocket. Auch die Geschäfte in den Airport Arkaden, die in der Einkaufsmeile im öffentlichen Bereich des Flughafens dementsprechende Waren in ihren Sortimenten haben, sind auf die neue Situation vorbereitet und bieten ihren Kunden ab sofort die Plastikbeutel an.
Ausgenommen von der Beschränkung sind Babynahrung, Milch oder Saft als Reisenahrung für mitreisende Babys oder Kleinkinder. Mitgeführt werden dürfen auch diätetische Lebensmittel und Medikamente, die während des Fluges benötigt werden.
Im aufgegebenen Reisegepäck können Flüssigkeiten selbstverständlich weiterhin wie im bisherigen Rahmen mitgenommen werden.
Und so wird’s gemacht: Der Fluggast wird bereits beim Check-in darauf aufmerksam gemacht, Flüssigkeiten nicht ins Handgepäck, sondern in das aufzugebende Großgepäck zu tun. An dafür aufgestellten Tischen im Check-in-Bereich kann der Passagier umpacken. Anschließend wird vor der Bordkartenkontrolle darauf hingewiesen, einen eventuellen Plastikbeutel aus dem Handgepäck herauszunehmen, um diesen bei der Sicherheitskontrolle vorzuzeigen. Sollte der Passagier für seine mitgebrachten Flüssigkeiten keinen Plastikbeutel dabei haben, bekommt er zum Start der neuen Regelung vom Flughafen kostenlos ein Exemplar. Bei der Sicherheitskontrolle heißt es dann: bitte die Jacke aus, das Laptop raus und die Tüte vorzeigen. Mitgebrachte Flüssigkeiten, die sich bei der Sicherheitskontrolle nicht in den entsprechenden Plastikbeuteln befinden, können aus Sicherheitsgründen nicht in den Sicherheitsbereich mitgenommen werden.
Shopping am Flughafen
Alle Waren, die nichts mit Flüssigkeiten zu tun haben (zum Beispiel Kleidung, Accessoires oder Bücher) können weiterhin problemlos ohne Einschränkung sowohl vor der Sicherheitskontrolle (zum Beispiel in den Airport Arkaden) als auch bei den Geschäften im Sicherheitsbereich eingekauft und ins Flugzeug mitgenommen werden.
Travel Value & Duty Free-Einkäufe dürfen an Bord
Die Passagiere profitieren auch künftig vom preisgünstigen Einkauf in den Travel Value & Duty Free Shops hinter den Sicherheitskontrollen. Sämtliche nach den Sicherheitskontrollen erworbenen Flüssigkeiten können mitgenommen werden, sofern sich der Ausgangs- oder Umsteigeflughafen im Gebiet der EU befindet. Auch an Bord von EU-Luftfahrtunternehmen gekaufte Flüssigkeiten sind geprüft. Gunnar Heinemann, Inhaber der Firma Gebr. Heinemann, größter Betreiber von Travel Value & Duty Free Shops in Deutschland, betont: „Alle Waren, die im Sicherheitsbereich verkauft werden, sind bereits überprüft und können daher von den Passagieren mit an Bord genommen werden. Dies gilt auch für Flüssigkeiten wie zum Beispiel Parfum, Creme, Gel oder Spirituosen. Die Reisenden können so weiterhin hochwertige Markenprodukte zu günstigen Preisen einkaufen. Die versiegelten Tüten sind für uns Händler eine sehr gute Lösung, um Sicherheit und Qualität unserer Artikel zu gewährleisten.“ Um den Kaufnachweis erbringen zu können, muss der Fluggast jedoch die Rechnungsbelege aufbewahren.
Weitere Änderungen
Nach der neuen Vorschrift müssen Passagiere an den Sicherheitskontrollen Mäntel und Jacken ausziehen und Laptops und größere elektrische Geräte vorzeigen. Außerdem wird durch die Verordnung in sechs Monaten die zulässige Größe des Handgepäcks beschränkt: Die Gepäckstücke dürfen die Maße 56 cm x 45 cm x 25 cm nicht überschreiten. Ausnahmen gibt es zum Beispiel für Musikinstrumente, Fotoapparate und Kameras. Informationen, welche Gegenstände im Handgepäck mitgenommen werden dürfen, erhalten Passagiere bei ihrer Fluggesellschaft oder bei der Bundespolizei unter der Telefonnummer 0211-9518-118.