Nach Auskunft der ARAG Experten muss eine Fluggesellschaft, die einen Flug aufgrund von Rutschgefahr auf der Landebahn annulliert, beweisen, dass eine sichere Landung nicht möglich ist. Ansonsten haben Fluggäste gute Chancen auf Ausgleichszahlungen. In einem konkreten Fall hatte ein Fluggast erfolgreich geklagt, dessen Flug nach Birmingham mit der Begründung storniert wurde, die einzige Landebahn des Flughafens sei zu rutschig, um sicher zu laden. Da die Airline diesen Beweis nicht liefern konnte, hatte der Fluggast Anspruch auf eine Ausgleichszahlung (Amtsgericht Frankfurt, Az.: 29 C 2878/14).
Quelle: ARAG Versicherung
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