Die Deutsche Bahn und Privat-Anbieter in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, eine Entschädigung bei gravierenden Verspätungen zu zahlen, erklärt die ARAG Versicherung. Die Entschädigung beträgt ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Fahrpreises, ab zwei Stunden 50 Prozent. Übernachtungskosten kommen hinzu, wenn durch die Verspätung sämtliche Anschlusszüge verpasst werden, die Fahrgäste also quasi auf einem deutschen Bahnhof stranden. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2013 müssen die Entschädigungen auch bei höherer Gewalt gezahlt werden.
Die Regelung gilt grundsätzlich auch bei grenzüberschreitenden Fahrten, allerdings nur bei durchgehenden Fahrkarten für die Kombination aus DB-Zug und der Fahrt im Ausland. Werden die Verspätungen bei verschiedenen Anbietern eingefahren, betragen aber für sich genommen weniger als 60 Minuten, entfallen bei separat gekauften Fahrkarten die Ansprüche aus der EU-Fahrgastrechteverordnung. Dementsprechend groß war die Aufregung, als Ende März bekannt wurde, dass die Deutsche Bahn und die ÖBB ab dem Fahrplanwechsel im Juni im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland keine durchgehenden Fahrkarten für die Kombination aus DB-Zug und der Fahrt im Nightjet mehr verkaufen wollen. Hintergrund ist, dass die Bahn ihre Nachtzugverbindungen eingestellt und die ÖBB diese teilweise übernommen hat. Die beiden Gesellschaften haben sich allerdings einigen können – zum Wohle ihrer Kundschaft.
Konkret sieht die erzielte Einigung hinsichtlich der Nachtzug-Fahrgastrechte vor, dass Reisende ohne weitere Kosten den nächsten Nightjet an ihren Zielort nehmen dürfen, wenn sie den ursprünglich gebuchten ÖBB-Nachtzug wegen eines verspäteten innerdeutschen Zuges nicht erreichen. „Alternativ wird die ÖBB-Nightjet-Fahrkarte für eine Tagesverbindung mit DB-Zügen gültig geschrieben“, erklärte ein ÖBB-Sprecher. Sollte hierfür eine Übernachtung erforderlich sein, bietet die Deutsche Bahn diese ebenfalls kostenlos an. Damit ist zumindest sichergestellt, dass niemand bei einem verpassten Anschluss erst auf eigene Kosten eine neue Fahrkarte kaufen oder auf eigene Kosten die ungewollte Übernachtung organisieren muss. Auch bei Nachtzugreisen von Österreich nach Deutschland gelten die erweiterten Fahrgastrechte. Verpassen Reisende also wegen eines verspäteten Nightjets ihren Anschlusszug in Deutschland, dürfen sie die nächste Verbindung nutzen. Eventuelle Zugbindungen werden unbürokratisch aufgehoben und die Geltungsdauer der Fahrkarte gegebenenfalls verlängert.
Die freiwillige Fahrgastrechteregelung von Deutscher Bahn und ÖBB setzt allerdings voraus, dass alle Fahrkarten gemeinsam erworben wurden. Online ist dies über die internationale Buchungsmaschine der Deutschen Bahn möglich. Daneben lassen sich die separaten Fahrkarten von ÖBB und Deutscher Bahn aber zum Beispiel ebenfalls im Reisezentrum kaufen. Dabei ist egal, ob es sich bei den kombinierten Fahrkarten um Komfort-, Flexpreis-, Sparnight- oder Sparpreis-Tickets handelt. Entscheidend ist lediglich, dass beide Tickets im Vertrieb der Deutschen Bahn oder der ÖBB in einem einzigen Buchungsvorgang gekauft werden.
Die Kulanzregelung im Nachtzugverkehr zwischen Österreich und Deutschland ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Andererseits ist das ursächliche Problem hier allein die europäische Fahrgastrechteverordnung, die bei separat gebuchten Fahrkarten nicht gilt. Eine europaweit gültige Lösung ist laut ARAG Experten derzeit allerdings nicht erwartbar. Der Schwerpunkt bei der kommenden Überarbeitung der EU-Fahrgastrechteverordnung liegt eher bei einer Einschränkung von Passagierrechten. So sollen die Bahnen nach einem Entwurf bei Verspätungen aufgrund höherer Gewalt künftig keine Entschädigung mehr zahlen müssen. Aus Sicht der ARAG Experten ein echter Rückschritt.
Quelle: ARAG Versicherung
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