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Ersatzverkehr der Bahn läuft auch am zweiten Streiktag stabil

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Auch am zweiten Tag des Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) im Personenverkehr ist der Ersatzverkehr der Deutschen Bahn bundesweit stabil angelaufen. Teilweise können sogar mehr Verbindungen sowohl im Regional- als auch im Fernverkehr sowie verlängerte Züge im Fernverkehr angeboten werden.
So fahren alleine in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bis zu 50 Züge zusätzlich zum Ersatzfahrplan. In Berlin-Brandenburg sind es 25 Züge mehr.
Auf den Fernverkehrsstrecken München–Leipzig und Berlin–München werden verlängerte ICE-Züge eingesetzt, zwischen Dresden und Leipzig fuhr ein zusätzlicher Zug.
Der Ersatzfahrplan sieht den Einsatz von mehr als 250 von gut 800 Zügen im Fernverkehr vor.
In der vergangenen Nacht standen erneut Hotelzüge bereit, die von zahlreichen Reisenden genutzt wurden: In Berlin, Karlsruhe, München, Hamburg, Frankfurt und Dresden.
Der Streik im Schienengüterverkehr, der bereits am Dienstag um 15 Uhr begonnen hatte, führt weiterhin bundesweit zu massiven Verspätungen und Einschränkungen für die Kunden von DB Schenker Rail im In- und Ausland. Das Krisenteam in der europäischen Leitstelle von DB Schenker Rail arbeitet daran, in ständiger Kommunikation mit den Kunden die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Weiterhin soll mindestens die Hälfte der Güterzüge gefahren werden.
Informationen zum Ersatzverkehr sind unter bahn.de/aktuell sowie bahn.de/liveauskunft, den DB Navigator oder m.bahn.de erhältlich. Außerdem können sich Fahrgäste über die kostenlose Servicenummer 08000 99 66 33 über den aktuellen Fahrplan informieren. Auch Züge, die zusätzlich zum Ersatzfahrplan verkehren, werden umgehend in die Informationssysteme eingepflegt.
Fahrgäste, die aufgrund streikbedingter Zugausfälle, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können sich ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen.
Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge.
Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der DB können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen. Für Zeitkarten gelten die tariflichen Umtausch- und Erstattungsbedingungen. Für Verbundfahrkarten kommen die Beförderungsbedingungen der jeweiligen Verkehrsverbünde zur Anwendung.
Quelle: Deutsche Bahn