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Entwurf zu den Sachbezugswerten 2020 veröffentlicht

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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat den Verordnungsentwurf zur „Elften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (SvEV) mit den voraussichtlichen Sachbezugswerten für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2020 bekannt gegeben, schreibt der Reisekosten-Blog bevor er sich in die Sommerferien verabschiedet.
Was soll sich 2020 ändern?
Wie in den letzten Jahren werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst (Basis dafür ist der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2018 bis 2019).
Dieses Mal sollen die maßgeblichen Werte für freie Unterkunft bzw. Verpflegung wie folgt erhöht werden:
– Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 258 EUR (bisher 251 EUR)
– voraussichtlicher Monatswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten:
Frühstück: 54 EUR (bisher 53 EUR) – also 1,80 EUR pro Kalendertag
Mittag-/Abendessen: 102 EUR (bisher 99 EUR) – also 3,40 EUR pro Kalendertag
– Monatswert für Unterkunft und Miete bundeseinheitlich voraussichtlich 235 EUR (bisher 231 EUR)
Nur wenn eine Unterkunft i. S. d. SvEV vorliegt, ist die Anwendung des Sachbezugs für freie Unterkunft zulässig. Wenn es sich um eine Wohnung handelt, muss der ortsübliche Mietpreis angesetzt werden.
Auch die in § 2 Abs. 4 SvEV genannten Werte für den Quadratmeter werden entsprechend erhöht.
Zwar werden die Werte des Entwurfs erfahrungsgemäß nicht mehr geändert – ausschließen lässt sich dies allerdings nicht. Mit der rechtzeitigen Bekanntgabe haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Änderungen rechtzeitig in ihre Abrechnungsprozesse zu integrieren.
Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Reisekosten-Blog.de