Start Aktuell Entwurf für die Sachbezugswerte 2021 veröffentlicht

Entwurf für die Sachbezugswerte 2021 veröffentlicht

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Wie fast jedes Jahr sollen auch 2021 die amtlichen Sachbezugswerte angepasst werden. Inzwischen wurde der dazugehörige Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur „Zwölften Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ (SvEV) mit den voraussichtlichen Sachbezugswerten für Verpflegung und Unterkunft ab Januar 2021 bekannt gegeben.
Welche Anpassungen sind für 2021 geplant?
Wie in den vergangenen Jahren werden die Werte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst (Basis dafür ist der Verbraucherpreisindex für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2019 bis 2020).
Die maßgeblichen Werte für freie Unterkunft bzw. Verpflegung sollen danach wie folgt angepasst werden:
– Monatswert für Verpflegung voraussichtlich 263 EUR (bisher 258 EUR)
– voraussichtlicher Monatswert für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten:
Frühstück: 55 EUR (bisher 54 EUR) – also 1,83 EUR pro Kalendertag
Mittag-/Abendessen: 104 EUR (bisher 102 EUR) – also 3,47 EUR pro Kalendertag
– Monatswert für Unterkunft und Miete bundeseinheitlich voraussichtlich 237 EUR (bisher 235 EUR)
Nur wenn eine Unterkunft i. S. d. SvEV vorliegt, ist die Anwendung des Sachbezugs für freie Unterkunft zulässig. Wenn es sich um eine Wohnung handelt, muss der ortsübliche Mietpreis angesetzt werden.
Auch die in § 2 Abs. 4 SvEV genannten Werte für den Quadratmeter werden entsprechend erhöht.
Der Entwurf zur Änderung der SvEV muss noch vom Bundeskabinett beschlossen und im Bundesrat beschlossen werden. Dass sich die Werte noch ändern, ist erfahrungsgemäß nicht zu erwarten. Mit der rechtzeitigen Bekanntgabe haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Änderungen rechtzeitig in ihre Abrechnungsprozesse zu integrieren.
Quelle: Reisekosten-Blog.de