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DUH leitet Zwangsvollstreckung für Diesel-Fahrverbot in Düsseldorf ein

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Nachdem sich NRW-Ministerpräsident Armin Laschet weigert, dass Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) für „Saubere Luft“ und die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten vom 27.2.2018 anzuerkennen und die Bezirksregierung aufforderte, Diesel-Fahrverbote für Düsseldorf nicht in den Luftreinhalteplan aufzunehmen, wird die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Es ist eine bizarre Situation, dass wir als Umwelt- und Verbraucherschutzverband einen Regierungschef mit dem Mittel der gerichtlichen Zwangsvollstreckung zur Einhaltung von Recht und Gesetz zwingen müssen. Zeitgleich zur Vorstellung einer neuen Studie des Umweltbundesamtes zu über 800.000 jährlichen Asthma- und Diabetes-Erkrankungen aufgrund des Dieselabgasgiftes Stickstoffdioxid zeigt Ministerpräsident Laschet ein Herz für Dieselstinker.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist eindeutig und bindend. Diesel-Fahrverbote sind in Düsseldorf aufgrund des nun rechtskräftigen Urteils von 2016 unausweichlich. Nur so lässt sich kurzfristig die Einhaltung der Luftqualitätswerte sicherstellen. Nach dem polnischen Ministerpräsidenten Morawiecki und dem bayerischen Kollegen Horst Seehofer reiht sich nun auch Armin Laschet in die Reihe derjenigen Politiker ein, die im Interesse internationaler Konzerne rechtskräftige Urteile der höchsten Gerichte ignorieren und sich über Recht und Gesetz stellen.“
Laschets Anweisung an die Bezirksregierung, Fahrverbote als Maßnahme für saubere Luft auszuschließen, ist nach Ansicht der DUH nicht nur rechtswidrig. Er tritt damit Grundrechte der Menschen mit Füßen und fordert ungeniert dazu auf, das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts zu ignorieren. „Die Drohung des Ministerpräsidenten, aufsichtsrechtliche Konsequenzen zu ergreifen, sollte die Bezirksregierung rechtmäßig handeln, zeigt, wie weit sich Regierungspolitiker von ihrem Amtseid entfernt haben und statt dem Schutz der Bürger die Profitinteressen der Autokonzerne im Auge haben“, so Resch.
Der Antrag auf Zwangsvollstreckung zielt auf die Umsetzung des Urteils des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016, welches nun durch das Urteil des BVerwG rechtskräftig ist. Demnach müssen Diesel-Fahrverbote zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid (NO2)-Grenzwerte in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden und die entsprechende Öffentlichkeitsbeteiligung kurzfristig beginnen.
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt, sagt: „Normalerweise würde man mit der Zwangsvollstreckung nicht bereits zwei Wochen nach Verkündung des Urteils beginnen. Nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten, Fahrverbote als rechtswidrig und unverhältnismäßig untersagen zu wollen, sehen wir jedoch keinen Sinn darin, länger zu warten. Schließlich hat der höchste Repräsentant des Landes ja bereits mitgeteilt, dass er ein durch das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als rechtmäßiges und verhältnismäßiges Instrument zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte ausschließt, ohne jedoch andere Maßnahmen benennen zu können, mit denen der Grenzwert mindestens ebenso schnell eingehalten werden kann. Einige Politiker verabschieden sich mehr und mehr von unserem demokratischen Grundkonsens zur Achtung des Rechtsstaats.“
Das BVerwG hat am 27.2.2018 festgestellt, dass das von der DUH erstrittene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 13.9.2016 zu recht ergangen und nunmehr rechtskräftig ist. Das Leipziger BVerwG hat zudem ausdrücklich sowohl zonen- und streckenbezogene Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für zulässig erklärt. Ebenso hat es festgestellt, dass nach den tatsächlichen Feststellungen des verwaltungsgerichtlichen Urteils in Düsseldorf keine andere Maßnahme vorhanden ist, mit der der NO2-Grenzwert ebenso schnell eingehalten werden kann wie mit den zulässigen Fahrverboten. Die Aufstellung und Verabschiedung des zu ändernden Luftreinhalteplans muss unverzüglich beginnen.
Die DUH hat die Verfahrensbevollmächtigten des Landes Nordrhein-Westfalen am 9.3.2018 aufgefordert, zu der Aussage von Ministerpräsident Laschet gegenüber der Presse vom 9.3.2018 fristgerecht zum 13.3.2018 um 12 Uhr Stellung zu beziehen. Da die erfolgte Antwort windelweich und ausweichend war, setzte die DUH eine erneute Frist bis zum 14.3.2018 um 14 Uhr. Eine fristgerechte Antwort erfolgte nicht.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe