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Dieseldiskussion drückt bei Leasingrückläufern auf Restwert

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Nun musste auch der Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften VMF in seinem aktuellen Restwertindex konzedieren, dass die Restwerte von Leasingrückläufern sich deutlich nach unten entwickeln. Auslöser sind – wenig überraschend – vor allem von der Dieselaffäre betroffene Fahrzeuge. „Jetzt heißt es nicht mehr entspannt abwarten, die Zahlen liegen auf dem Tisch“, sagt Marc-Oliver Prinzing, Vorsitzender des Vorstandes des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement. Es sei gut, dass die Realität nun wahrgenommen werde.
Für Fuhrparks heißt das in Konsequenz, dass in Zusammenarbeit mit Finanzierungs- und Leasinggesellschaften notgedrungen darauf geachtet und gefordert werden sollte, kalkulatorisch zu reagieren. „Dies kann durch eine vorsichtigere Herangehensweise bei der Restwertkalkulation auch bei neuen Verträgen geschehen und durch Berücksichtigung auszugleichender Defizite, die z.B. bei Euro-5 entstehen“, so Prinzing. Leasinggesellschaften seien genauso betroffen und sollten auch in ihrer Verhandlungsposition als Großkunden der Hersteller dafür eintreten, dass Fuhrparkbetreiber nicht auf Nachteilen aus dem Dieselskandal sitzen bleiben.
Heute ist es eindeutig so, dass unter dem Strich Fuhrparks zumindest in Deutschland die Rechnung für „Manipulationen“ der Hersteller zahlen. „Die starke Position der Autoindustrie in Deutschland führte auch leider dazu, dass die Hersteller durch die freundliche politische Behandlung bisher geschont und nicht wirklich zur Verantwortung gezogen wurden“, unterstreicht Prinzing. In der großen Koalition war das so und der Fuhrparkverband befürchtet, dass das auch in jeder anderen neuen Regierungskonstellation so sein würde, die sich in den nächsten Monaten sowieso mit sich selbst beschäftigen werden.
Der Verband wiederholt trotzdem seine Vorschläge, dass die Hersteller die manipulierten Fahrzeuge auf eigene Kosten samt einem finanziellen Ausgleich für eingeschränkte Mobilität oder Arbeitsausfällen, von E5 auf E6 nachrüsten sollten. Das könne schon technisch die Probleme beseitigen. Darüber hinaus wäre eine pauschale Ausgleichszahlung als Schadenersatz angemessen.
Quelle: Bundesverband Fuhrparkmanagement e. V.