Start News Diesel-Fahrverbot in Stuttgart wird immer wahrscheinlicher

Diesel-Fahrverbot in Stuttgart wird immer wahrscheinlicher

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Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat mit seinem nun schriftlich vorliegenden Urteil der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Baden-Württemberg in vollem Umfang stattgegeben. Die DUH forderte insbesondere die Einführung von umfassenden Fahrverboten für Diesel-Fahrzeuge im gesamten Stadtgebiet spätestens zum 1. Januar 2018. Das Gericht stellte klar, dass die bislang vorgesehenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen und die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) schnellstmöglich einzuhalten.
Unter “schnellstmöglich” sei eben nicht, wie vom Land vorgebracht, das Jahr 2020, sondern der 1.1.2018 zu verstehen. Ganzjährige Diesel-Fahrverbote in der Stuttgarter Umweltzone, so das Gericht, seien unausweichlich, rechtlich zulässig und stellten keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit dar. Das Wirkungsgutachten der baden-württembergischen Umweltamtes LUBW selbst hatte ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge als wirkungsvolle Maßnahmen benannt, um den seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwert für NO2 so bald wie möglich einzuhalten.
Kurz vor der Verhandlung im Juli 2017 hatte die baden-württembergische Landesregierung auf Druck der Diesel-Konzerne die bislang im Entwurf des Luftreinhalteplans vorgesehenen partiellen Fahrverbote gestrichen und sich auf die von der Bundesregierung und den deutschen Autobauern angekündigten Software-Updates von Teilen der Diesel-Pkw Flotte berufen. Dies hatte das Gericht inhaltlich wie formal als ungeeignete Maßnahme bewertet.
Das Urteil des VG Stuttgart folgt einer Reihe von Entscheidungen, die die DUH in den letzten Jahren gewinnen konnte und die mit zunehmender Deutlichkeit den Handlungsauftrag von Behörden unterstreichen. Bislang liegt keine Reaktion der baden-württembergischen Landesregierung dazu vor, ob man das Urteil annehmen oder Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird. Das Verwaltungsgericht hat nicht nur die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof Mannheim, sondern auch die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Die DUH hat dieser Sprungrevision bereits zugestimmt.
Hintergrund:
Seit sieben Jahren wird der gesetzlich vorgeschriebene Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 µg/m3 an allen verkehrsnahen Messstationen in Stuttgart deutlich überschritten. An den Stationen Hohenheimer Straße und am Neckartor lagen die Werte im Jahre 2016 mit 78 µg/m3 bzw. 82 µg/m3 rund doppelt so hoch wie erlaubt. Hinzu kommen an der Station am Neckartor deutliche Überschreitungen des Grenzwertes für die Feinstaubkonzentration PM10. Stuttgart ist damit die schmutzigste Stadt Deutschlands, was die Belastung mit den beiden Dieselabgasgiften Feinstaub und Stickstoffdioxid angeht. Wegen anhaltender Überschreitung der Grenzwerte der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung in Bezug auf Stickstoffdioxid (NO2) in Stuttgart hatte die DUH im November 2015 vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Stuttgart, eingereicht. Die DUH hatte beantragt, die verantwortlichen Behörden dazu zu verpflichten, den für die Stadt Stuttgart geltenden Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die für das Stadtgebiet Stuttgart erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Grenzwertes für NO2 in Höhe von 40 µg/m3 und des Stundengrenzwerts für NO2 von 200 µg/m3 (der nicht öfter als achtzehnmal im Kalenderjahr überschritten werden darf) enthält. Nach Auffassung der DUH sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge die wichtigste Einzelmaßnahme.
Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V.