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Dienstwagencheck der Deutschen Umwelthilfe

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Zum sechsten Mal stellt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) die Ergebnisse ihrer jährlichen Dienstwagenstudie unter Bundesbehörden, öffentlichen Unternehmen und Landesbanken vor. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation untersuchte bei den Behörden den CO2-Ausstoß der Dienstwagen der Leitung sowie der Gesamtflotte. Bei den öffentlichen Unternehmen und Landesbanken analysierte sie zusätzlich den CO2-Ausstoß der Vorstandsflotte.
Die DUH zeichnet 2016 nur drei Behördenleiter mit einer „Grünen Karte“ aus. Vorrausetzung für die Auszeichnung ist die Unterschreitung eines CO2-Ausstosses von unter 124 g/km sowie Elektro-, Erdgas-, Benzin-Hybrid oder Benzinantrieb. Diesel-Pkw werden wegen ihrer hohen Realemissionen vom giftigen Dieselabgas Stickstoffdioxid (NO2) grundsätzlich abgewertet und erhalten generell keine „Grüne Karte“.
„Es freut uns, dass neben den beiden Präsidentinnen von Umweltbehörden auch Steffen Seibert vom Bundespresseamt mit positivem Beispiel voranfährt und zeigt, dass man auch ohne schmutzigen Dieselantrieb mobil sein kann. Nachdem viele europäische Stadtverwaltungen und zuletzt unser Nachbar Luxemburg das ‚Aus‘ für Diesel-Behördenfahrzeuge beschlossen haben, fordert die DUH von allen öffentlich finanzierten Institutionen einen Stopp der Anschaffung von Diesel-Pkw. Durch unsere Klagen werden wir Diesel-Fahrverbote ab 2018 durchsetzen. Behörden, Landesbanken und öffentliche Unternehmen sollten diese Verkehrswende nicht verschlafen, sondern sobald wie möglich auf umweltfreundliche Antriebsarten umsteigen“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Den umweltfreundlichsten Dienstwagen fährt Maria Krautzberger vom Umweltbundesamt mit einem Ausstoß von 102 g CO2/km. Der Dienstwagen von Birgit Esser von der Bundesanstalt für Gewässerkunde hat einen Ausstoß von 107 g CO2/km und landet damit auf dem zweiten Platz. Die dritte „Grüne Karte“ geht an Steffen Seibert vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung mit einem Ausstoß von 121 g CO2/km. Steffen Seibert gehörte im letzten Jahr mit seinem Dienstwagen und einem Ausstoß von 158 g CO2/km noch zu den Schlusslichtern und verbesserte sich in diesem Jahr deutlich. Die drei Ausgezeichneten setzen positive Akzente und erfüllen bei der Wahl eines klimafreundlichen Dienstwagens eine wichtige Vorbildfunktion.
Enttäuschend fällt dagegen das Ergebnis bei den Chefs der öffentlichen Unternehmen und Landesbanken aus: Von den 18 befragten öffentlichen Unternehmen und Landesbanken verweigerten acht der DUH die Auskunft, die Mehrheit der übrigen Unternehmenschefs verfehlt bei der Wahl ihrer Dienstwagen klar die EU-Klimaziele von 130 g CO2/km.
Frank-Jürgen Weise, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit und Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurde als Schlusslicht aus dem Jahr 2015 von Tanja Gönner, Vorstandssprecherin der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, abgelöst. Ihr Dienstwagen stößt 158 g CO2/km aus und liegt deutlich über dem EU-Grenzwert von 130 g CO2/km. Frank-Jürgen Weise verbesserte sich zwar zum Vorjahr von 169 g CO2/km auf 142 g CO2/km, dennoch ist auch dieser Wert stark verbesserungsfähig.
Eine positive Entwicklung ist dagegen beim durchschnittlichen Flottenausstoß erkennbar. Sowohl für die Behörden als auch für die Landesbanken und öffentlichen Unternehmen lässt sich dieses Jahr ein durchschnittlicher Ausstoß von 123 g CO2/km verzeichnen. Spitzenreiter ist die BwFuhrparkService GmbH mit einem durchschnittlichen Flottenausstoß von 97 g CO2/km, gefolgt vom Bundesamt für Naturschutz mit einem durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 99 g/km. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat mit einem durchschnittlichen Ausstoß von 187 g CO2/km bei weitem die klimaschädlichste Flotte und hat sich zum Vorjahr sogar noch um 7 g CO2/km verschlechtert.
Die DUH untersuchte zudem, mit welcher Mobilitätsstrategie die Behörden und Unternehmen Dienstreisen vermeiden, ihre Mobilität auf umweltfreundlichere Verkehrsträger verlagern oder Anreize zum Verzicht oder zur Wahl eines weniger schädlichen Dienstwagens geben. Als zukunftsweisend schätzt die DUH die Ansätze der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, der Bundesdruckerei GmbH, der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH und des Umweltbundesamtes ein, die jeweils in drei von fünf Kategorien vorbildliche Anreize setzen. Besonders lobenswert ist die Bundesdruckerei GmbH, die bereits in vier Kategorien einen innovativen Ansatz verfolgt. Dienstwagenberechtigte Mitarbeiter haben zum Beispiel die Möglichkeit, anstelle eines Dienstwagens eine BahnCard 100 zu wählen und damit klimafreundlich mobil zu sein. Zudem konnte das öffentliche Unternehmen mit einem festen CO2-Grenzwert überzeugen und der Festlegung auf einen maximalen Flottengesamtausstoß von 90 g CO2/km für 2020. Auch der Radverkehr wird zunehmend unterstützt: Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung stellt Dienstfahrräder zur Verfügung und fördert die Nutzung privater Fahrräder durch eine Nutzungspauschale. Das Umweltbundesamt bietet den Beschäftigten zusätzlich Dusch- und Umkleidemöglichkeiten und einen Fahrradreparaturservice an. Besonders engagiert zeigen sich auch die Deutsche Bundesbank und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH, die Mobilitätstage für ihre Mitarbeiter anbieten und die Elektromobilität durch mit Ökostrom betriebene Ladesäulen fördern.
Hintergrund:
Der EU CO2-Flottenzielwert von 130 g /km wird bis zum Jahr 2020 auf 95 g CO2/km verschärft. Die DUH passt daher für die Dienstwagenumfrage ihre Bewertungskriterien jährlich schrittweise an und verschärft diese. Für den Erhalt einer „Grünen Karte“ liegt der Wert in diesem Jahr bei 124 g CO2/ km – bezogen auf alle Antriebsarten außer Diesel.
Das Ranking stützt sich wie in den letzten Jahren auf die offiziellen beim Kraftfahrt-Bundesamt hinterlegten Angaben zum durchschnittlichen CO2-Ausstoß in Gramm pro Kilometer (g/km). Bei Elektro-Pkw sowie Plug-In Hybriden legt die DUH die mit der Stromerzeugung verbundene durchschnittliche CO2-Emission laut Berechnungen des Umweltbundesamtes zugrunde. Eine Berücksichtigung individueller Tank- bzw. Strombezugsquellen (Biodiesel beziehungsweise Ökostrom) unterbleibt, da ansonsten ein Vergleich des Energieverbrauchs und der durch den Gebrauch der Fahrzeuge verursachten CO2-Emissionen unmöglich gemacht würde.
Weitere Informationen:
Zu den Ergebnistabellen: http://l.duh.de/p170104
Zu den DUH-Dienstwagenumfragen: http://www.duh.de/dienstwagencheck/