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Dienstwagen – Die vier wichtigsten Stichpunkte für die korrekte Abrechnung

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Der Firmenwagen ist ein Dauerbrenner bei den Finanzgerichten, nicht nur im Bezug auf die Mindestanforderungen für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, die 1%-Regelung oder den geldwerten Vorteil, erklärt der Reisekosten-Blog und hat eine Information zusammengestellt, die ohne Kosten angefordert werden kann.
Überprüfen Sie daher jetzt, ob Sie Ihre Dienstwagen korrekt und steuerlich günstig abrechnen. Die Folgen einer Falschabrechnung sind beträchtlich, denn die Beträge sind hoch und die monatliche Wiederholung macht das Thema zu einem ungeahnten Risiko im Betrieb.
Lassen Sie Ihren Firmenwagen nicht zu einem unberechenbaren Risiko werden!
Ihre Arbeitnehmer erhalten von Ihnen Dienstwagen, also Sachbezüge. Meist werden Dienstwagen von Arbeitnehmern aber auch privat genutzt, deren Abrechnung liegt bei Ihnen. Von welchem Preis ist dabei auszugehen? Wie rechnen Sie eine nachträglich eingebaute Ausstattung ab? Was ist bei Unfällen zu beachten? Lesen Sie in diesem Whitepaper, worauf Sie bei der Abrechnung achten müssen, wenn Sie Ihren Arbeitnehmern Dienstwagen überlassen. Sie haben zwei Möglichkeiten, den Privatanteil der Kosten eines von Ihnen zur Verfügung gestellten Kfz zu ermitteln: die Fahrtenbuchmethode und die 1%-Regelung. Insbesondere an Fahrtenbücher stellt der Gesetzgeber hohe Anforderungen. Erfahren Sie von einem erfahrenen Lohnsteuer-Experten, wie die unterschiedlichen Methoden funktionieren und welche Fallstricke Sie kennen müssen, um den Prüfern nur gültige Unterlagen vorzulegen und so Nachzahlungen zu vermeiden.
Weiterlesen und Informationsschrift „Dienstwagen – Die vier wichtigsten Stichpunkte für die korrekte Abrechnung“ anfordern: www.akademie-herkert.de/reisekosten-blog.de/whitepaper-dienstwagen-die-vier-wichtigsten-stichpunkte-fur-die-korrekte-abrechnung/