Dienstreisen ins Ausland sind in Zeiten des weltweit verbreiteten Coronavirus mit zusätzlichen Risiken behaftet. Viele Länder verhängen Einreisebeschränkungen, Ausgangssperren oder Quarantäneregeln – manchmal ändern sich die Bestimmungen innerhalb kürzester Zeit. Schwierig ist je nach Weltregion auch die Sicherstellung einer adäquaten medizinischen Versorgung oder eines betreuten Rücktransports.
In einer Checkliste gibt die gesetzliche Unfallversicherung Tipps, worauf Betriebe achten sollten, bevor sie Beschäftigte ins Ausland entsenden.
Sicherheitshinweise für Dienstreisen
– Prüfen Sie kritisch, welche Auslandsreise tatsächlich notwendig ist für Ihr Unternehmen. Das gilt insbesondere für Reisen in Risikogebiete.
– Legen Sie fest, wer in Ihrem Unternehmen Auslandsreisen genehmigt und welche Dokumente dazu vorliegen müssen.
– Informieren Sie sich regelmäßig über länderspezifischen Reisehinweise und aktuelle Reisewarnungen auf der Website des Auswärtigen Amtes. Hilfreich kann auch der Kontakt zu örtlichen Ansprechpartnern sein.
– Ermitteln Sie in der Gefährdungsbeurteilung, ob die Bedeutung der Reise in einem angemessenen Verhältnis zu den Reiserisiken steht und welche zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Beschäftigten erforderlich sind.
– Bei der Gefährdungsbeurteilung sind auch spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen zu berücksichtigen. Informationen dazu liefert eine Schrift des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
– Bedenken Sie die speziellen Ein- und Ausreiseregeln, wie zum Beispiel eine Corona-Testung am Zielflughafen.
– Treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass der oder die Beschäftigte einen medizinisch betreuten Rücktransport benötigt.
– Lassen Sie sich von Ihrer Betriebsärztin/ Ihrem Betriebsarzt oder anderen Fachmedizinern und Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten.
– Unterweisen Sie Ihre Mitarbeitenden über die Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen bei Auslandsreisen.
Mehr Informationen unter: „Coronavirus (SARS-CoV-2) Empfehlungen für beruflich bedingte Auslandsreisen“
Quelle: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
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