Der Reisekosten-Blog hat die Sommerpause beendet und startet mit einem BMF-Schreiben zur „Dienstreise-Kaskoversicherung des Arbeitgebers für Kraftfahrzeuge des Arbeitnehmers und steuerfreier Fahrtkostenersatz“, das das Bundesfinanzministerium zum 09.09.2015 veröffentlicht hat.
Darin wird verkündet, dass das bisherige BMF-Schreiben vom 31.03.1992 zu dieser Thematik, das zum zweiten Leitsatz des BFH-Urteils vom 27.06.1991 (VI R 3/87) erging, mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird.
Und was passiert, wenn der Arbeitgeber eine solche Dienstreise-Kaskoversicherung für die Kraftfahrzeuge abgeschlossen hat, die seinen Arbeitnehmern gehören? In solchen Fällen führt die Prämienzahlung des Arbeitgebers auch weiterhin nicht zum Lohnzufluss bei den Arbeitnehmern (vgl. dazu das eingangs erwähnte BFH-Urteil vom 27.06.1991, VI R 3/87, 1. Leitsatz).
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