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Dienstfahrrad wird steuerlich attraktiver

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Seit Anfang des Jahres 2019 gibt es umfassende Steuererleichterungen für Dienstfahrräder: Stellt der Chef das Rad seinem Arbeitnehmer zusätzlich zum Lohn zur Verfügung, muss der Mitarbeiter für private Fahrten keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern. Nun profitieren auch Arbeitnehmer, die ihr Dienstfahrrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhalten. Wie das geht, erklärt der Verbraucher-Ratgeber Finanztip.
Experten schätzen, dass derzeit mehr als 200.000 Dienstfahrräder in Deutschland im Einsatz sind. „In den meisten Fällen least der Arbeitgeber das Rad und der Mitarbeiter ist in Form einer Gehaltsumwandlung daran beteiligt“, erklärt Udo Reuß, Steuerexperte bei Finanztip. Wird das Rad erstmals im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis Ende 2021 zur Verfügung gestellt, greift nun auch bei einer Entgeltumwandlung eine Steuervergünstigung: Arbeitnehmer müssen dann nur noch den halben Bruttolistenpreis des Rads als geldwerten Vorteil versteuern. Das gestattet ein aktueller Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 13. März 2019.
„Beim Leasing-Modell vereinbaren Arbeitnehmer in der Regel mit ihrem Chef eine Barlohnumwandlung“, sagt Reuß. „Statt einen Teil des Gehalts ausbezahlt zu bekommen, erhalten sie ein Dienstrad, das sie auch privat nutzen dürfen.“ Meistens zieht der Arbeitgeber vom monatlichen Bruttolohn die Leasingrate und die Versicherungsprämie ab, oft abzüglich eines Zuschusses . Grundsätzlich kommt dann ein Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung dazu. Mit dem aktuellen Erlass halbiert sich die Bemessungsgrundlage. „Das führt in der Praxis nur zu einer 0,5-prozentigen Besteuerung.“ Insgesamt sinkt damit die Berechnungsgrundlage für Lohnsteuer und Sozialversicherung, die Arbeitnehmer zahlen weniger Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Und auch der Chef profitiert: „Arbeitgeber zahlen aufgrund der geringeren Bemessungsgrundlage etwas weniger für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.“
Quelle: Finanztip