Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einige für das Geschäftsreise-Management relevante Regelungen überarbeitet, berichtet der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) und bietet dazu hilfreiche Informationen an. Angepasst wurden Vorgaben zu Bewirtungsbelegen, zur Mehrwertsteuer für Speisen sowie zur Margenbesteuerung unter anderem von Seminaren.
So hat das BMF seine Grundsätze zur steuerlichen Anerkennung von Aufwendungen für die Bewirtung von Personen aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben überarbeitet.
Aktualisiert wurden insbesondere die Anforderungen an Bewirtungsbelege. Außerdem verlängert sich die Mehrwertsteuerreduzierung für Speisen bis zum 31. Dezember 2022. Daneben wurde das endgültige BMF-Schreiben zur Margenbesteuerung veröffentlicht, in dessen Überarbeitung auch eine Stellungnahme des VDR einbezogen worden ist.
So sind Buchungen für Seminare mit Hotel, Verpflegung, Anreise und weiterer Nebenleistungen von der Margenbesteuerung befreit. Die Vermittlertätigkeit, die ebenfalls nicht unter die Margenbesteuerung fällt, wurde nochmals klarer herausgearbeitet. Alles Weitere ist den jeweiligen BMF-Schreiben zu entnehmen und mit den eigenen Steuerabteilungen abzuklären.
BMF-Schreiben Abgrenzung Geldleistung und Sachbezug
BMF-Schreiben Steuerliche Anerkennung Bewirtung
BMF-Schreiben Umsatzsteuersatz Verpflegungsdienstleistungen
Die Informationen sind auch Nichtmitgliedern zugänglich.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V.