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DB erweitert Kulanzregelungen für BahnCard-Inhaber

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Da das Reisen für viele derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, hat die Deutsche Bahn ihre Kulanzregelungen auch auf BahnCard-Inhaber ausgeweitet. Reisende, die ihre vor dem 13. März 2020 erworbene BahnCard aufgrund der aktuellen Einschränkungen nicht wie gewohnt nutzen konnten, erhalten Reisegutscheine als kleine Wiedergutmachung.
Die Gutscheine sind drei Jahre lang gültig, ihre Höhe richtet sich nach der Art der BahnCard und der Klasse, für die sie gültig ist. Konkret heißt das beispielsweise, dass Besitzer einer BahnCard 25 2. Klasse einen 10-Euro-Gutschein und einer BahnCard 50 1. Klasse einen 50 Euro-Gutschein erhalten. Inhaber von BahnCard 25 und BahnCard 50 (inkl. ermäßigte BahnCard, My BahnCard und Probe-BahnCard) können sich hierfür unter bahn.de/bahncard-kulanz registrieren. Inhaber einer BahnCard 100 oder Probe BahnCard 100 können sich für individuelle Lösungen an ihren BahnComfort Service wenden.
Quelle: Deutsche Bahn