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Datenschutz für vernetzte Fahrzeugflotten

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Das Kfz wird zum rollenden Rechenzentrum. Vernetzte Fahrzeuge werden in Zukunft mit dem Automobilhersteller, der Werkstatt, dem Fahrer, anderen Fahrzeugen, ihrer Umgebung und Serviceanbietern wie Fullservice-Leasinggesellschaften, aber auch Restaurants, Ticketoffices etc. kommunizieren können. „Innovative Lösungen bringen uns weiter, die größte Herausforderung ist dabei der Datenschutz“, sagt Michael Velte, VMF-Vorsitzender und Geschäftsführer der Deutschen Leasing Fleet GmbH.
Die Regeln für den Datenschutz seien zurzeit jedoch nicht auf der Höhe der Technik.
Gemeinsam mit dem Fraunhofer Institut für intelligente Analyse- und Informationssysteme (IAIS) untersuchte der VMF als einen der Schwerpunkte der „Big Data Telematik-Studie“, wie die Sicherheit des Fahrers erhöht werden kann. Bisher verwenden nur weniger als 10 Prozent der Fahrzeuge Telematik-Vorrichtungen; bis 2020 sollen es bereits 90 Prozent sein, so der Plan der Automobilhersteller, Telekommunikations- und Internetanbieter. Heute werden bereits weltweit Millionen von Daten über hunderte teils internetfähige Sensoren gesammelt. Die Telekom prognostiziert, dass das erhobene Datenvolumen pro Monat und Fahrzeug von heute vier Megabyte in den nächsten Jahren auf fünf Gigabyte ansteigen wird – das entspricht einer Steigerung um 1.250 Prozent. Wer Eigentümer welcher Daten ist, wird bei den Beteiligten in diversen Gremien und Foren noch diskutiert und ausgelotet, da viele Parteien die Daten, die im und um das Auto erhoben werden, benutzen bzw. benutzen möchten.
Sicheres Fahren wird in den „Infotainment-Center Autos“ dank Notfallmanagement und Lokalisierung des Fahrers bei einem Unfall ausgebaut. Ebenso wird der technische Zustand des Fahrzeugs während der Fahrt analysiert und lässt Rückschlüsse auf den Reifendruck (RDKS), Motorwärme, Laufleistung oder Wartungsdaten zu, die wiederum Informationen zum Verschleiß von Teilen oder Verbrauch von Ölen etc. erlauben. Bewegungsdaten zur Position, Fahrtrichtung, Geschwindigkeit, zum Fahrtverlauf und dem Anschnallstatus können ebenfalls erfasst werden. Die Daten können ausgewertet werden und Aussagen über die Verkehrsdichte, Staus, die Fahrsicherheit sowie den Hergang der letzten Sekunden vor einem Unfall machen. Letzteres könnte in der Beurteilung und vor Gericht verwendet werden, ebenso für die Haftung bzw. für Haftungsausschlüsse des Herstellers.
Die Automobilhersteller beteuern, die Daten zu verschlüsseln, anonymisiert auszuwerten und nicht Fahrer, sondern lediglich Fahrzeug bezogen zu speichern. Als mögliche Eigentümer der Daten kommen Pkw-Eigentümer, -Halter, -Fahrer, Fahrzeughersteller oder das jeweilige Unternehmen in Frage, mit dessen Technologie die Daten anfallen. Rechtliche Fragestellungen zum „Auto der Zukunft“ wurden bereits im Oktober 2013 auf dem Symposium „IT im Auto“ an der Universität Münster diskutiert, da sowohl Informations-, Datenschutz- und Haftungsrecht in Verbindung mit dem vernetzten Auto zum Tragen kommen und diese bisher nicht eindeutig geklärt sind.
Der VMF fordert, dass die Erhebung von Daten klaren, transparenten Regeln unterworfen sein muss, die das informationelle Selbstbestimmungsrecht durch Transparenz und Wahlfreiheit des Betroffenen (z. B. Fahrzeughalter und Fahrer) sichern.
Eine freiwillige Einwilligung des Betroffenen zur Erhebung von personenbezogenen Daten gemäß § 4 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BSDG) in Verbindung mit §4a Abs. 1 BDSG wird dabei vorausgesetzt. „Wir empfehlen Fuhrparkmanagern und Fahrern sich darüber zu informieren, welche Daten Ihr Fahrzeug sammelt, wer Zugriff darauf hat und wozu diese verwendet werden“, sagt Velte. Unstrittig sei, dass mit der Aktualität dieser Daten künftig eine Menge Vorteile für die Effizienz im Fuhrparkmanagement gegeben sein werden. „Die Herausforderung ist dabei vielmehr der schmale Grat zwischen sinnvoller Nutzung – auch unter dem Aspekt der Sicherheit – und Zweckentfremdung durch die Sekundärnutzung dieser Informationen“, so der VMF-Chef.
VMF-Tipps für Fuhrparkmanager und Fahrer zum „Datenschutz“
– Informieren Sie sich, welche Daten Ihr Fahrzeug sammelt und wozu diese wirklich verwendet werden, bevor Sie „OK“ drücken.
– Schließen Sie – sofern möglich – die Daten aus, die Ihnen keinen direkten Vorteil bringen.
– Informieren Sie sich, wer Zugriff auf „Ihre“ Daten hat.
– Regeln Sie in Ihrem Unternehmen eindeutig, welche Daten z. B. zur Wegstreckenoptimierung ab wann im Fahrzeug erhoben werden und in welcher Form sie verwendet werden dürfen.