Im neuen Jahr treten im In- und Ausland etliche Neuerungen für Verkehrsteilnehmer und Reisende in Kraft. Der ADAC hat die wichtigsten Änderungen für 2015 zusammengestellt:
– Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel: Zum 1. Januar 2015 wird die „Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben. Das bedeutet: Innerhalb Deutschlands können Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel das Kennzeichen des „alten“ Wohnortes behalten. Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichnen des „neuen“ Wohnortes beantragt werden.
– Online-Abmeldung von Fahrzeugen: Wer ab 2015 ein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer künftigen Abmeldung den Gang zur Kfz-Zulassungsstelle sparen. Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die ins Internet eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Erst ab 2016 ist auch die Wiederzulassung online möglich. Wer das nicht will, geht weiter aufs Amt.
– Modellversuch section control: Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für „Strecken-Radar“, im Fachjargon auch „section control“ genannt. Bei diesem Modellprojekt wird das Tempo auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt. Jedes Fahrzeug wird zu Beginn sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Bei Tempoverstößen gibt es ein Frontfoto.
– Vorfahrt für Elektrofahrzeuge und Carsharing: Ab Mitte 2015 sollen Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom zur Fortbewegung setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren benutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze geplant.
– Vignettenpreise in Österreich steigen: Die Preise für Vignetten werden in Österreich an den Verbraucherpreisindex angepasst – und damit um 2,1 Prozent teurer. Das bedeutet für 2015: Die Pkw-Jahresvignette kostet neu 84,40 Euro (bisher 82,70), die Zwei-Monats-Vignette neu 25,30 Euro (bisher 24,80), die Zehn-Tages-Vignette neu 8,70 Euro (bisher 8,50). Angehoben werden auch die Preise für die Motorrad-Vignetten.
– Alternative Streitbeilegung: Spätestens ab 9. Juli 2015 soll es in allen EU-Mitgliedsstaaten außergerichtliche Streitbeilegungsstellen geben. Sie stehen bei innerstaatlichen sowie grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern zur Verfügung – etwa bei Streitigkeiten aus dem Kauf von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen.
– Gerichtsurteile europaweit unbürokratischer vollstreckbar: Ab 10. Januar 2015 werden Entscheidungen nationaler Gerichte in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten nicht nur anerkannt, sondern auch vollstreckt – ohne dass es einer zusätzlichen Vollstreckbarerklärung bedarf. Gleiches gilt im Grundsatz auch für öffentliche Urkunden und gerichtliche Vergleiche.
– Neue Sanktionen bei Verkehrsverstößen im Ausland:
Großbritannien: Zum 2. März 2015 werden sehr niedrige Grenzwerte für Drogen wie Cannabis, Kokain oder Ecstasy eingeführt. Als Geldstrafe sind bis zu 5 000 Pfund und/oder eine Haftstrafe bis zu sechs Monaten vorgesehen. Zudem wird die Fahrerlaubnis für mindestens zwölf Monate entzogen.
Italien: Zum 1. Januar werden die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr dem aktuellen Lebenshaltungskostenindex angepasst – und damit um ein Prozent teurer. Zudem treten 2015 – voraussichtlich Mitte des Jahres – unter anderem folgende neue Regelungen in Kraft:
– Lebenslanger Führerscheinentzug bei sehr schweren Verkehrsverstößen wie z.B. Verursachung eines Unfalls mit Todesfolge unter Alkohol- und Drogeneinfluss
– Einführung von „Rosa Parkzonen“ für schwangere Frauen oder Frauen mit Kleinkindern
– Roller und Kleinkrafträder mit einem Hubraum über 120 Kubikzentimeter dürfen künftig auch auf Autobahnen fahren
– Parkbußen bei Parkzeitüberschreitung: Die Höhe der Buße soll sich künftig an der Dauer der Parkzeitüberschreitung orientieren.
Schweiz: Ab 1. Januar 2015 wird der obligatorische Rückgriff der Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Schäden, die in angetrunkenem, fahrunfähigem Zustand oder durch zu hohe Geschwindigkeit verursacht wurden, eingeführt. Rückgriff genommen wird auf die Person, die den Unfall verursacht hat. Der Umfang richtet sich nach dem Verschulden und der finanziellen Leistungsfähigkeit dieser Person.
Quelle: ADAC
Anmelden
Herzlich willkommen! Melden Sie sich an
Passwort vergessen ? Hilfe anfordern
Datenschutzerklärung
Passwort zurücksetzen
Passwort zurücksetzen
Ein Passwort wird Ihnen per Email zugeschickt.