Start News Darf die GDL demnächst noch zu Streiks bei der Bahn aufrufen?

Darf die GDL demnächst noch zu Streiks bei der Bahn aufrufen?

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Die Deutsche Bahn (DB) lässt gerichtlich klären, ob die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) durch ihre Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat. Eine entsprechende Feststellungsklage hat der Konzern beim Hessischen Landesarbeitsgericht eingereicht. Hintergrund sind personelle Verflechtungen und schwere Interessenkonflikte. So haben GDL und Fair Train quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag geschlossen. Zudem begünstigen die GDL-Forderungen der aktuellen Tarifrunde die GDL-Leiharbeiter-Genossenschaft und sollen der DB schaden.

Die DB geht aktuell davon aus, dass die GDL durch die Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft Fair Train ihre Tariffähigkeit verloren hat. Mehrere rechtliche Stellungnahmen unterstützen die Auffassung der DB einhellig. Wird die Auffassung der DB vom Gericht bestätigt, dann kann die GDL keine wirksamen Tarifverträge mehr schließen: weder mit der DB noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Und: Die GDL darf nicht mehr streiken, weil das legitime Streikziel, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags, nicht umsetzbar wäre.

Die Tarifunfähigkeit kommt laut DB unter anderem durch die personellen und organisatorischen Verflechtungen in den Führungspositionen von GDL und Fair Train zustande. Die Gewerkschaft wurde mit der Gründung ihrer Leiharbeiter-Genossenschaft gleichzeitig auch Arbeitgeber und hat quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag verhandelt und geschlossen. Das ist nach Auffassung der DB ein unzulässiges In-sich-Geschäft mit erheblichen Interessenkonflikten, denn die handelnden Personen bei GDL und Fair Train sind größtenteils dieselben. Damit ist die sogenannte Gegnerunabhängigkeit der Gewerkschaft nicht mehr gewahrt.
Quelle: Deutsche Bahn / Bild: Pixabay

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