Der Bundesverband eMobilität (BEM) setzt sich gemeinsam mit Unternehmen, Wissenschaftlern und Anwendern aus dem Bereich der Elektromobilität für eine nachhaltige, intermodale Mobilitätswende auf Basis Erneuerbarer Energien ein.
Der BEM hat bereits vor mehreren Jahren gefordert, die 1%-Regelung für Elektrodienstwagen mit privater Nutzung anzupassen, um Dienstwagenberechtigte aufgrund der Wahl eines nachhaltigen eFahrzeugs, begründet durch den höheren Kaufpreis, nicht zu benachteiligen. In diesem Kontext hatte der Bundesverband 0% gefordert, um die Attraktivität für die Neue Mobilität zu erhöhen. Im Ergebnis wurde erreicht, dass der Wert der Batterie bei der Berechnung des zugrundeliegenden Fahrzeugpreises abgezogen wurde und zumindest annähernd Gerechtigkeit geschaffen wurde.
In diesem Kontext ist der Beschluss des Bundeskabinetts, im Rahmen einer Angleichung der Besteuerung von Elektrodienstwagen, statt 1% künftig 0,5% des Listenpreises des Fahrzeugs zu berechnen, zunächst erfreulich und begrüßenswert.
Dennoch kritisiert der BEM, warum die Zeichen der Bundesregierung in diesem Punkt nicht klarer ausfallen. So wäre eine 0%-Regelung ein deutliches Bekenntnis für die von der Bundesregierung ja gewünschte Verkehrswende und würde zu einer stark ansteigenden Nachfrage für Elektrodienstwagen führen.
„Diese halbgare 0,5%-Regelung ist nichts Halbes und nichts Ganzes. Ein klares Statement für eine Neue Mobilität sieht tatsächlich anders aus“, so BEM-Vize-Präsident Christian Heep: „Wir befinden uns in einer eher prekären Lage was den Stand der Elektromobilität in Deutschland betrifft. Daher ist es notwendig, nun endlich alle zur Verfügung stehenden monetären und nichtmonetären Maßnahmen zur Förderung der Mobilitätswende zu ergreifen, um möglichst viele eigendynamische Effekte zu erzielen. Daher fordern wir auch weiterhin, dass Dienstwagenberechtigte für die Wahl eines nachhaltigen Fahrzeugs entsprechend inzentiviert werden. Dies wäre mit einer 0%-Regelung, wie der BEM sie seit vielen Jahren vorschlägt und fordert, im Sinne einer zügigen Verkehrswende sehr viel effektiver möglich.“
Um die Belastung von Bund und Ländern durch den Einnahmenausfall zu kompensieren, schlägt der BEM vor, einerseits die 0%-Regelung auf einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren zu begrenzen und anderseits, eine emissionsbasierte KFZ-Steuerreform auf den Weg zu bringen, die nach dem Bonus-Malus-Prinzip nachhaltige Fahrzeuge begünstigt und bei zunehmendem Schadstoffausstoß entsprechend höher besteuert. Auch dies hat der BEM bereits mehrfach eingebracht. Allein diese beiden Maßnahmen würden dem Staatshaushalt insgesamt hohe zusätzliche Mehreinnahmen zuführen, die für eine zielgerichtete und zweckgebundene Förderung der Neuen Mobilität, für den Ladeinfrastrukturausbau sowie für zusätzliche Erneuerbare-Energien-Anlagen eingesetzt werden sollten.
Die Verkehrswende in Deutschland betrifft alle Verkehrsträger. Es ist wichtig, intermodale Verkehrskonzepte so ambitioniert wie möglich zu befördern und dabei insbesondere auch den Zweiradbereich, Kleinstfahrzeuge und die Mikromobilität mit einzubeziehen. In diesem Sinne unterstützen wir die aktuelle Forderung des Zweirad-Industrie-Verbands (ZVI) aus August 2018. Selbstverständlich sind Diensträder eine umweltfreundliche und wünschenswerte Alternative zu Autos und tragen erheblich zur Entlastung der deutschen Innenstädte bei, was vielerorts ein ohnehin drängendes Thema ist.
Quelle: Bundesverband eMobilität e.V.
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