Die EU-Mitgliedsstaaten speichern und tauschen künftig Fluggastdaten aus. Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Sie soll dazu dienen, den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen. Der Verband Deutsches Reisemanagement e. V. (VDR) hatte vorab in einer Eingabe an das Innenministerium darauf hingewirkt, dass die Airlines zur Übermittlung ihrer reinen Buchungsdaten wie Buchungscode und Vor- und Nachname verpflichtet werden.
„Im Sinne der Unternehmen und der Datensparsamkeit begrenzt das beschlossene Gesetz die Angaben auf 19 Daten, die maximal übermittelt werden müssen. Das war uns besonders wichtig, denn den Reisebüros liegen als Dienstleister der Unternehmen weitere Informationen über Mitarbeiter und deren Geschäftsreisen vor. Diese geben nicht nur Aufschluss über die Person sondern möglicherweise auch über Unternehmensaktivitäten“, erklärte VDR-Präsident Dirk Gerdom.
In dem ursprünglichen Gesetzesentwurf war nicht ausgeschlossen worden, dass sämtliche Informationen zu den Reisenden, die üblicherweise den Geschäftsreisebüros vorliegen, an die Fluggesellschaften zur Übermittlung an das BKA weitergegeben werden müssen. Das Fluggastdatengesetz wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e. V.
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