Der Justizausschuss des Europäischen Parlaments hat sich diese Woche dafür ausgesprochen, dass die Visumfreiheit für britische Staatsangehörige auch nach dem Brexit weiterhin bestehen bleiben soll, schreibt der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR).
Allerdings würde diese Vereinbarung nur für Kurzaufenthalte, die eine Dauer von 90 Tagen nicht überschreiten, gelten, so der VDR weiter. Diese Regelung wird aber nur in Kraft treten, wenn Großbritannien sich dazu bereit erklärt dieselben Rechte für EU-Bürger einzuräumen.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR)
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