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Bettensteuer in Flensburg

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In Flensburg wurde mit großer Mehrheit der Ratsversammlung die Erhöhung der Beherbergungsabgabe, gerne auch als Bettensteuer bezeichnet, beschlossen. Anstelle einer gestuften Abgabe nach Qualität (in Sternen) sollen künftig 7,5 Prozent des Übernachtungspreises erhoben werden, berichtet die IHK Flensburg. In Abhängigkeit vom Übernachtungspreis wird die Abgabenhöhe damit zwei- bis dreimal so hoch sein wie heute.
Besonders betroffen werden Gäste der gehobenen Hotellerie der Stadt sein. Die Beherbergungsabgabe wird nur von Privatreisenden gezahlt. Geschäftsreisende können sich von der Abgabe befreien, wenn die Reise einen beruflichen Hintergrund hat. Der berufliche Hintergrund kann durch eine Arbeitgeberbescheinigung bzw. eine Eigenbestätigung von Selbstständigen belegt werden.

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