Nach dem Debakel mit der Kurtaxe, die Dresden wieder abschaffen musste, weil das Sächsische Oberverwaltungsgericht die Stadt nicht als Kurstadt anerkannt hatte, wird es dort jetzt eine Beherbergungssteuer geben. Die Einführung ist für den 1. Juli vorgesehen.
Geschäftsreisende können sich von der Abgabe befreien lassen, indem sie eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers vorlegen. Die Vordrucke wird die Stadt auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen. Nach Aussagen aus der Stadtverwaltung wird aber auch die Hotelbuchung durch den Arbeitgeber als Nachweis akzeptiert, möglicherweise auch die Rechnungsstellung an den Arbeitgeber. Damit wäre der Prozess der Bescheinigung in Dresden deutlich unkomplizierter als in Köln. In beiden Städten ist der Gast der Steuerschuldner, in Köln kann die geschäftliche Veranlassung der Übernachtung jedoch ausschließlich über eine Bescheinigung des Arbeitgebers und einen Antrag des Gastes auf Befreiung von der Abgabe nachgewiesen werden.
Quelle: www.vdr-service.de
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