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Betrieblich und beruflich veranlasste Auslandsreisen ab 01.01.2015

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Nach langem Warten wurden am 19.12.2014 nun auch noch die neuen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungspauschalen bei beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 2015 veröffentlicht, berichtet der Reisekosten-Blog.
Aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5ff. EStG werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht (Fettdruck kennzeichnet Änderungen gegenüber der Übersicht ab 01.01.2014 – BStBl 2013 I, S. 1467).
Besonderheiten bei Auswärtstätigkeiten ab 01.01.2015:
Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tagen mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Abs. 4a Satz 5 2. Halbsatz EStG insbesondere Folgendes:
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