Wer einen Flug selbst verschuldet verpasst oder kurzfristig stornieren muss, geht häufig davon aus, auf den gesamten Ticketkosten sitzen zu bleiben, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Denn in vielen Tarifen ohne kostenfreie Stornierungs- oder Umbuchungsmöglichkeit ist eine Erstattung der Beförderungskosten ausgeschlossen. Ein erheblicher Teil des Ticketpreises kann jedoch auf Steuern und Gebühren entfallen. Bei Frühbuchungen oder sonstigen Spartarifen kann der Anteil sogar höher sein als der reine Beförderungspreis. Was viele Flugreisende nicht wissen: Nach deutschem Recht können die personenbezogenen Steuern und Gebühren zurückgefordert werden. Diese fallen nämlich erst an, wenn der Flug tatsächlich angetreten wurde. Auch wer bei einer ausländischen Airline gebucht hat, sollte sein Glück versuchen. Die Rechtslage könnte allerdings vom deutschen Recht abweichen. Bei der Prüfung möglicher Ansprüche hilft die Flugärger-App der Verbraucherzentrale NRW. Sie erzeugt auch ein Musterschreiben, das an die entsprechende Airline verschickt werden kann.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW / Bild: Pixabay
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