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Bahn kritisiert Streikaufruf als völlig überzogen

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Die Deutsche Bahn kritisiert die angekündigten Streikaktionen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) als völlig überzogen und fordert die GDL auf, unverzüglich an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Die GDL hat ihre Mitglieder für heute Abend ab 21 Uhr bis Mittwoch, 6 Uhr, zu einem neunstündigen, flächendeckenden Streik aufgerufen.
Der GDL-Streik wird sich bundesweit auf den Nah- und Fernverkehr auswirken. Damit die Kunden am Dienstagabend noch ihre Reiseziele erreichen, empfiehlt die Bahn, Züge zu benutzen, die vor 21 Uhr im Zielbahnhof eintreffen. Die Folgen der Arbeitsniederlegungen werden auch am Mittwoch nach Streikende um 6 Uhr zu spüren sein. Es ist mit erheblichen Beeinträchtigungen im morgendlichen Berufsverkehr zu rechnen. Voraussichtlich wird es Auswirkungen bis in die Mittagsstunden geben.
Da die GDL erneut keine Informationen über die bestreikten Züge zur Verfügung stellt, bittet die Bahn um Verständnis, dass Auskünfte über Ausfälle und mögliche Ersatzverkehre erst nach Streikbeginn möglich sind. Die Bahn wird zusätzlich mehrere hundert Mitarbeiter einsetzen, vor allem beim Service-Personal in den Bahnhöfen, in den Betriebszentralen und Transportleitungen sowie bei der Reisendeninformation.
Zusätzlich zur allgemeinen Servicenummer unter 0180 6 99 66 33 (20ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 60ct/Anruf) schaltet die DB ab heute 18 Uhr eine kostenlose Servicenummer unter 08000 99 66 33. Informationen sind mit Streikbeginn auch unter www.bahn.de/aktuell oder unter m.bahn.de abrufbar.
Fahrgäste, die aufgrund von streikbedingten Zugausfällen, Verspätungen oder Anschlussverlusten ihre Reise nicht wie geplant durchführen können, können ihre Fahrkarte und Reservierung im DB Reisezentrum oder in den DB Agenturen kostenlos erstatten lassen. Alternativ können Reisende den nächsten – auch höherwertigen – Zug nutzen. In diesem Fall wird bei zuggebundenen Angeboten, wie beispielsweise Sparpreis-Tickets, auch die Zugbindung aufgehoben. Ausgenommen hiervon sind regionale Angebote mit erheblich ermäßigtem Fahrpreis (Schönes Wochenende-, Quer-durchs-Land- oder Länder-Tickets) sowie reservierungspflichtige Züge. Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Bahn können die betroffenen Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen.