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Arztbesuch im Ausland

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Die Auslandsexperten des BDAE haben ein neues Video online gestellt, in dem es um die Rechtmäßigkeit von geplanten Gesundheitsbehandlungen im Ausland geht.
Wer für eine Behandlung oder Therapie extra ins Ausland reist oder dies mit seinem Urlaub beziehungsweise mit einer Geschäftsreise kombiniert, hat kein Recht darauf, die Kosten von seiner Krankenkasse erstattet zu bekommen. Das hat kürzlich ein Gericht entschieden.
Nur unter zwei Bedingungen werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen: Erstens, wenn es sich um einen Notfall handelt, also Lebensgefahr besteht oder zweitens, Therapien und Behandlungen betroffen sind, die in Deutschland nicht machbar sind, weil Krankenhäuser beispielsweise nicht über die technischen Geräte verfügen.
Auch gilt die Europäische Krankenversicherungskarte nur bei Notfallbehandlungen im Ausland. Es sollte immer eine Reisekrankenversicherung oder internationale Krankenversicherung abgeschlossen werden, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Details dazu erfahren Interessierte im Video mit dem BDAE-Auslandsexperten Torben Roß.
Mehr Informationen zum Auslandsaufenthalt gibt es beim BDAE.
Quelle: Bund der Auslands-Erwerbstätigen (BDAE)
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