Alle Jahre wieder…. und so auch in diesem Jahr kommt der Vorschlag der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Kündigungsschutz in Deutschland abzusenken. Diesmal lautet die Idee, allen Leitenden Angestellten nur noch einen limitierten Kündigungsschutz einzuräumen. Bislang ist nur für eine kleine Teilmenge der Leitenden Angestellten der Kündigungsschutz insoweit eingeschränkt, als dass der Arbeitgeber auch ohne wirksamen Kündigungsgrund beim Arbeitsgericht den Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses stellen kann. Für den Großteil der Leitenden gilt aber der Kündigungsschutz wie für andere Arbeitnehmer auch.
Der DFK als Berufsverband für Fach- und Führungskräfte kritisiert diesen Vorschlag der Arbeitgeber scharf und sieht darin den Plan, den Kündigungsschutz hierzulande sukzessive abzuschmelzen. Der Vorstoß der BDA sei der Versuch, den Bestandsschutz als wesentliches Prinzip des deutschen Kündigungsschutzrechts aufzuheben und durch einen reinen, in der Höhe per Gesetz gedeckelten, Abfindungsschutz zu ersetzen.
„Das wäre die Erosion des Kündigungsschutzes in Deutschland“, erteilt DFK-Vorstand Dr. Ulrich Goldschmidt den BDA-Plänen dementsprechend eine klare Absage. „Jeder sollte sich darüber im Klaren sein, dass das, was heute für die Leitenden Angestellten gefordert wird, im nächsten Schritt auch für alle anderen Arbeitnehmer gelten soll. Geht es nach dem Willen der Arbeitgeber, würde der Kündigungsschutz nach und nach verschwinden. Damit wird an den Grundfesten der Sozialen Marktwirtschaft gerüttelt. Ein gefährliches Spiel, das die BDA hier betreibt“, so Goldschmidt weiter.
Immer wieder wird von Arbeitgeberseite behauptet, das Kündigungsschutzgesetz sei ein Kündigungsverhinderungsgesetz, stelle dem Arbeitgeber bei der Trennung von Mitarbeitern unangemessen hohe Hürden in den Weg und benachteilige so deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich. Für den DFK ist diese Einschätzung schlichtweg falsch. Ulrich Goldschmidt: „Unser Kündigungsschutzrecht verhindert keine Kündigungen, sondern legt die Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer fest, nach denen sich die Wirksamkeit einer Kündigung richtet. Willkürlichen und sozial ungerechtfertigten Kündigungen wird damit richtigerweise ein Riegel vorgeschoben. Das Kündigungsschutzrecht in seiner heutigen Form ist ein wichtiger Teil der deutschen Arbeitsrechtskultur und steht nicht zuletzt für Fairness, Transparenz, Verlässlichkeit und sozialen Frieden. Dies war übrigens auch das gemeinsame Verständnis von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften bei der Einführung des Kündigungsschutzgesetzes in Deutschland.“
Für den Arbeitgeber bedeutet das, dass er seine Hausaufgaben machen muss, wenn er eine Kündigung aussprechen will. Damit wird kein Unternehmer überfordert. Die wesentlichen Grundlagen einer wirksamen Kündigung sind auch ohne unzumutbaren Aufwand zu erkennen. Das Risiko, eine unwirksame Kündigung auszusprechen, ist überschaubar, wenn man sich an die Spielregeln hält.
Die Gefahren für den sozialen Frieden im Betrieb liegen für den DFK auf der Hand, sollte das Grundprinzip „Bestandsschutz geht vor Abfindungsschutz“ nicht mehr gelten. Gerade weil sich das Kündigungsschutzgesetz bewährt hat, sollte stattdessen die heute noch geltende Einschränkung für einen Teil der Leitenden Angestellten beseitigt werden, so dass tatsächlich alle Arbeitnehmer ohne Ausnahme unter den Kündigungsschutz fallen.
Quelle: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e.V. (dFK)
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