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Airline haftet für Verspätung von Partnerunternehmen

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Geschäftsreisende, die eine Reise mit mehreren Teilflügen bei einer Luftfahrtgesellschaft buchen, können die Airline auch dann wegen Verspätung in Anspruch nehmen, wenn der Fehler nicht von ihr zu vertreten ist. Laut ARAG Experten betonte der Bundesgerichtshof, dass solche Reisen – wenn sie auf einer einzelnen Buchung beruhen – als Einheit zu betrachten sind. Die betroffene Fluggesellschaft könne anschließend das für den Fehler verantwortliche Unternehmen in Regress nehmen (Az.: X ZR 101/20).
Sie wollen mehr erfahren? Hier geht es zum Urteil.
Quelle: ARAG Versicherung / Bild: Pixabay

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