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airberlin stoppt Entschädigungszahlungen

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airberlin stoppt die Auszahlung von Entschädigungszahlungen. Passagiere, die bereits Ansprüche entsprechend der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 geltend gemacht haben oder dies noch vorhaben, haben das Nachsehen – zumindest vorerst, erklärt refund.me.
Für den Fall, dass airberlin nicht zerschlagen, sondern übernommen wird, empfiehlt refund.me, nicht auf Ansprüche nach der EU Verordnung 261/2004 zu verzichten und diese weiterhin anzumelden. Eine Betriebsübernahme bedeutet auch die Übernahme aller eingegangenen Pflichten und Verträge des übernommenen Unternehmens.
Sofern eine Rettung von airberlin nicht kurzfristig gelingt und das Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen anspruchsberechtigte Passagiere ihre Forderungen innerhalb einer dann festgelegten Frist zur Insolvenztabelle anmelden. Die frühere Geltendmachung gegenüber airberlin reicht dafür nicht bereits aus. Als Insolvenzforderungen kommen alle Ansprüche aufgrund von Flugstörungen in Betracht, die sich vor der Insolvenzanmeldung ereignet haben. Dazu gehören bereits eingereichte, aber noch nicht beschiedene Ansprüche, bereits zugesagte, aber noch nicht ausgezahlte Ansprüche sowie Neuanmeldungen für zurückliegende Flugstörungen. Im Insolvenzverfahren wird die Anspruchsberechtigung geprüft. Wenn die Insolvenzmasse nach Befriedigung vorrangiger Gläubiger reicht, werden aus der verbleibenden Teilungsmasse dann die übrigen Insolvenzforderungen mit einem gewissen Prozentsatz bedient. Und dieses Verfahren wird sich wahrscheinlich über mehrere Jahre hinziehen. Der Aufwand sollte gut überlegt sein. In der Regel ist die Auszahlung an die Gläubiger nach einer Insolvenz eher gering.
Ansprüche aufgrund von Flugstörungen, die sich nach dem Insolvenzantrag ereignet haben, dürften übrigens eher durchsetzbar sein, da es sich insoweit um bevorrechtigte Masseverbindlichkeiten handelt.
Quelle: refund.me

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