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Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck

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Ab 1. September 2024 ist die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck am Flughafen Frankfurt wieder an allen Passagier-Sicherheitskontrollen begrenzt: Fluggäste dürfen Flüssigkeiten dann nur in Behältern mit einem Volumen von bis zu 100 Millilitern mitnehmen, diese sollten sich in einem wiederverschließbaren Plastikbeutel mit einem maximalen Fassungsvolumen von bis zu einem Liter befinden.

Hintergrund der Neuregelung ist eine Änderung im Recht der Europäischen Union, die auch die zum Teil bereits vorhandenen CT-Scanner am Flughafen Frankfurt betrifft. An den mit CT-Technik ausgestatteten Kontrollstellen müssen Passagiere elektronische Geräte sowie korrekt gepackte wiederverschließbare, durchsichtige Plastikbeutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu einem Liter auch weiterhin nicht auspacken.

Mittelfristig sollen an allen Flughäfen in Deutschland CT-Scanner der neuen Generation zum Einsatz kommen. So sollen die Passagierkontrollen zukünftig schneller und einfacher werden, weil Flüssigkeiten und Elektronik im Handgepäck dann nicht mehr extra vorgezeigt werden müssen. Vorerst gelten jedoch europaweit die gewohnten Regeln unabhängig von der Art der Gepäckscanner.
Bild: Pixabay

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