Start News 1 Prozent Regelung oder besser ein Fahrtenbuch führen?

1 Prozent Regelung oder besser ein Fahrtenbuch führen?

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Selbstständige und Freiberufler, die mit ihrem Firmenwagen auch privat unterwegs sind, müssen die private Nutzung versteuern. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit dem Fahrzeug nur zum Einkaufen oder zweimal im Jahr in den Urlaub fahren. Es gibt zwei Möglichkeiten: Das Führen eines Fahrtenbuchs oder die pauschale Versteuerung nach der 1-Prozent-Regelung. Bei der Pauschalversteuerung wird der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs als Berechnungsgrundlage herangezogen. Gerade bei teureren Modellen und Sonderausstattungen kommt schnell ein hoher Betrag zusammen, der Monat für Monat versteuert werden muss. Die meisten Firmenwagenfahrer stehen daher mit einem Fahrtenbuch steuerlich besser da, auch wenn dies deutlich aufwendiger ist.

So reicht es beispielsweise nicht aus, bei dienstlichen Fahrten nur Start- und Zielort mit dem jeweiligem Kilometerstand zu notieren. Auch der Grund der Dienstfahrt muss angegeben werden, und selbst bei Umwegen erwarten einige Finanzämter eine stichhaltige Begründung.

Elektronische oder digitale Fahrtenbücher können eine Lösung sein. Das Fahrtenbuch des Anbieters Vimcar beispielsweise zeichnet jede Fahrt automatisch auf. Das funktioniert über ein OBD2-System. Sobald der OBD2-Stecker mit dem Fahrzeug vernetzt und mit dem Benutzerkonto verbunden ist, werden Start- und Zieladresse per GPS erfasst und die gefahrene Strecke gemessen. Die Daten werden in der Fahrtenbuch-App auf dem Smartphone oder Tablet gespeichert. Hier müssen sie entweder als Dienstfahrt oder als Privatfahrt gekennzeichnet werden. Mit Unterkategorien wie Kundengespräch oder Tanken können Dienstfahrten noch genauer bezeichnet werden. Vergessene Einträge oder falsche Kilometerstände gehören damit der Vergangenheit an. Das digitale Fahrtenbuch zeichnet aber nicht nur alle Fahrten lückenlos auf, sondern ist auch manipulationssicher und wird daher vom Finanzamt anerkannt.

Dank Smartphone und App wird die Fahrtenbuch-Variante auch für diejenigen interessant, die sich bisher aus Zeitgründen für die Pauschalversteuerung entschieden haben. Der Wechsel von der 1-Prozent-Regelung zum Fahrtenbuch ist allerdings nur zum Jahresanfang möglich. Wer also 2024 mit dem Fahrtenbuch Steuern sparen will, muss ab dem 1. Januar alle Fahrten dokumentieren.
Quelle: Vimcar / Bild: Pixabay

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