Gefängnis oder Bußgeld? Was sind die Folgen von falschem Visum, fehlender A1-Bescheinigung oder EU-Meldung und welche weiteren Aspekte spielen eine Rolle bei der Entsendung ins Ausland? Wenn Mitarbeiter grenzüberschreitend tätig werden, gilt es einiges zu bedenken und Fallstricke zu vermeiden. Ein paar Beispiele, welche negativen Folgen auftreten können, hat der Verband Deutsches Reisemanagement e.V. (VDR) in Zusammenarbeit mit VisumPOINT GmbH erarbeitet.
Der Klassiker ist oft ein fehlendes oder falsches Visum, so dass die Reise gar nicht erst erlaubt ist. Mit Glück handelt es sich um einen Fehler, der frühzeitig erkannt und dadurch rechtzeitig korrigiert werden kann. Hier muss allerdings wirklich noch genug Zeit vorhanden sein, denn ggf. muss der Reisepass des Mitarbeiters zur Korrektur erneut beim Konsulat eingesendet werden. Nach der Korrektur wird der Reisepass mit dem korrigierten Visum erneut per Post zugestellt. Einen vorfrankierten Express-Rücksendeumschlag beizulegen, kann diesen Rückversand beschleunigen.
Es sollte auf keinen Fall versucht werden, mit keinem oder einem falschen Visum einzureisen. Den Reisenden können schlimme Konsequenzen an der Grenze treffen. Kunden berichteten, dass gerade in den USA die Reisenden wie im Film verhört werden. Wenn sich herausstellt, dass sie z.B. mit einem Business Visum arbeiten wollten und kein Arbeitsvisum besitzen, müssen sie den nächsten Flug zurücknehmen. Besteht diese Möglichkeit am selben Tag nicht mehr, übernachten sie am Flughafen in einer Art Gefängnis und starten am nächsten Tag mit dem ersten Flug zurück. Zur Abschreckung und als Demütigung wird die Person dabei von zwei US-Marshals in Handschellen als letzte Person in das Flugzeug geführt. Das Smartphone etc. gibt es dann auch erst von der Stewardess zurück, wenn die Maschine in der Luft ist.
Auch die Nationalität des Reisenden ist zu beachten. Millionenprojekte sind gescheitert, weil die Inbetriebnahme von Maschinen etc. im Ausland mit falschen Personen (Nationalitäten) geplant wurde. In vielen Ländern spielt die Nationalität für die Visumvergabe eine entscheidende Rolle. Diese kann die Vergabe generell oder auch die Geschwindigkeit bei der Visumerstellung beeinflussen. Erhält der Angestellte kein oder zu spät ein Montage-/ Arbeitsvisum kann eine Maschine ggf. nicht rechtzeitig aufgebaut werden und die Unternehmen müssen andere (teurere) Mitarbeiter zum Aufbau schicken und/oder für die Verzögerung aufkommen.
Weiterführende Informationen
Die VDR-Akademie bietet Seminare zum Thema Visum, A1-Bescheinigung und EU-Meldepflicht an. Für 2024 ist eine Weiterbildung als Modulveranstaltung geplant. Interessierte können sich an akademie@vdr-service.de wenden.
Quelle: Verband Deutsches Reisemanagement e.V. / Bild: Pixabay