Die Stadt Dresden wird ab dem 01. Juli 2023 die Beherbergungssteuer auch auf beruflich bedingte Übernachtungen ausweiten. Mit der entsprechende Satzungsänderung werden nun auch Geschäftsreisende zur Kasse gebeten.
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich alle Personen, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten, soweit nicht ausnahmsweise eine Steuerbefreiung besteht.
Die Beherbergungssteuer beträgt sechs Prozent des Übernachtungspreises und ist bei der Abreise zu entrichten.
Anzeige: Scharlatan – Theater für Veränderung